Erhöhungsgebühr Sozialrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
RAService
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#11

01.11.2012, 12:40

Also, wenn ich auf den Link klicke, komme ich zu monstergame :?: :?: :?:

Ich würde das ganz einfach berechnen, so auch im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>

5 Auftraggerb ausgehend von der Mittelgebühr

2400 VV-RVG 240

240 hiervon 30 % = 72,00
1. Auftraggeber 240,00 €
2-5 Erhöhung 72,00 x4= 288,00 €

2400, 1008 VV-RVG = 528,00 €

Zur Obergrenze s. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 1008, Rdn 248
Die Aussage mit dem Doppelten wird oft falsch verstanden.
Zuletzt geändert von RAService am 01.11.2012, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#12

01.11.2012, 12:42

Es sind vorliegend 5 Auftraggeber. Wurde aber im anderen Thread schon geklärt.
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