ich bräuchte bitte wieder eure Hilfe.
Verfahren u.a. wegen rückständiger Miete und angeblichen Nutzungsausfall lief seit dem 28.06.2011, mündliche Verhandlung war am 06.07.2012. Wir waren Beklagte.
Eingeklagt wurden insgesamt 9.476,57 €.
Im Protokoll der Verhandlung steht folgendes:
...."Der Klägervertreter stellte die Anträge aus den Schriftsätzen vom 28.06.2011 und 13.12.2011, unter Rücknahme des Antrages der Klageschrift zu 1 b."
Es wurde ein Vergleich geschlossen, da steht unter anderem:
Danach heißt es:"Die Kosten des Rechtsstreites haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60 % und die Klägerin zu 40 % zu tragen. Die Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben."
Mein Dilemma ist, jetzt, dass ich eigentlich davon ausgehe, dass die Klägerin die Kosten für die Klagerücknahme komplett tragen muss, weil die ja was eingeklagt hat was ihnen gar nicht zusteht, daher den Antrag zurückgenommen haben, aber bei uns Kosten verursacht haben."Beschlossen und verkündet:
Der Streitwert des Rechtsstreites wird bis zum 06.07.2012 auf insgesamt 9.476,57 € (Klageantrag zu 1 a: 4.292,57 €, Klageantrag zu 1 b. 5.184,00 €) und danach auf 4.292,57 € festgesetzt. Der Streitwert des Vergleichs wird ebenfalls auf 4.292,57 € festgesetzt."
Die sehen das natürlich nicht so.
Hat mir da bitte wer eine fachkundige Aussage dazu? Geht das aus dem Protokoll auch so hervor, oder hatte die Richterin da was anders Beschlossen. Ich werd da nicht so ganz schlau draus...