KFA mit Terminsvertreter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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chiquita***
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#1

24.10.2012, 15:31

Hallo, also irgendwie steh ich heute auf dem Schlauch. Hab heute nur Schrottakten, mein Kopf qualmt.

Folgendes Problem:

Rechtsstreit vor AG Kassel, wir sitzen aber bei Gera, daher habe ich Terminsvertreter gesucht mit Gebührenteilung 60:40 zu unseren Gunsten, Richterin hat nach Termin Urteil erlassen.

Wie soll jetzt der KFA aussehen?! 3100 ist klar, aber bekomme ich 3104 und was kann ich für meinen Terminsvertreter abrechnen - nur 3401 oder?

Ich glaube es ist irgendwie einfach, aber nicht heut - ach :(
sansibar
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#2

24.10.2012, 15:51

Eigentlich müsste der TV eine Rechnung einreichen mit seinen gesetzlichen Gebühren, die ihr dann in euren KFA mit aufnehmt.
Ihr bekommt die 3100.
Grüße - sansibar
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Pitt
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#3

24.10.2012, 15:57

Kann sansibar nur zustimmen, Eure interne Gebührenvereinbarung ist für die Kostenfestsetzung ohne Belang. Ihr meldet Eure Kosten an und für den Terminsvertreter wird eine von diesem auf den Mdt. ausgestellte Kostenrechnung eingereicht.
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