Wir sind als Unterbevollmächtiger für eine Terminswahrnehmung beauftragt, Vereinbarung mit dem Hauptbevollmächtigen lautet: VG 3100 + TG 3104 (bzw. wurde es dann nur die 3105) + Auslagen und Mwst, davon bekommen wir 1/3 und er 2/3, bei einem sagenhaften Streitwert von knapp 200 € haben wir also unsere Rechnung entsprechend gestellt. Jetzt verlangt der Hauptbevollmächtigte von uns, dass wir eine Rechnung über die Gebühren nach dem RVG erstellen (also 3401 usw.), weil das Gericht diese vorgelegt haben will, da es sonst nicht über deren KFA entscheiden kann.
Mein Problem: Kann ich denn jetzt einfach eine Rechnung darüber erstellen? Die Gebühren waren ja nicht vereinbart und werden auch erst recht nicht gezahlt (wurde die eigentlich Rechnung seit Wochen übrigens auch nicht). Da kann ich doch jetzt nicht einfach eine neue Rechnungsnummer vergeben? Oder steh ich hier komplett auf dem Schlauch?
Kann ich so eine Rechnung stellen?
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In der Art machen wir das auch. Eure interne Vereinbarung mit dem Kollegen betrifft ja nicht den Gegner und damit nicht die Kostenfestsetzung.suzette hat geschrieben:Ich würde hier eine Rechnung fertigen, ohne diese zu buchen (also auch ohne separate Rg-Nr) und dann drüber schreiben "Abschrift für Kostenfestsetzung".
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Dann würde ich von dem HBV aber zumindest 1/3 der erstattungsfähigen Gebühren verlangen, wenn die Gegenseite die Kosten komplett zu tragen hat.
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In die Richtung habe ich auch schon überlegt, aber mir sträubt sich alles dagegen, überhaupt eine Rechnung zu stellen.
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