Liebe ReNo´s,
ich habe hier wieder einmal ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme.
Vor mir liegen habe ich eine Akte, bei der wir im Vorverfahren und auch im Klageverfahren tätig waren. Ende vom Lied: Wir haben gewonnen und die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Zur Festsetzung beantragt habe ich auch die Geschäftsgebühr (ich habe von meiner Vorgängerin gelernt, dass ich diese im Verwaltungsverfahren festsetzen lassen kann!! ). Nun schreibt das Gericht, dass dies falsch ist
Ich sitze jetzt seit geraumer Zeit vor Büchern und dem Internet, finde aber nichts, was ich meinem Chef vorlegen kann (und genau das will er). Also entweder was, worin steht, dass ich sie festsetzen lassen kann oder eben etwas, worin steht, dass es eben nicht geht.
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Liebe Grüße
Geschäftsgebühr im Verwaltungsverfahren festsetzbar??
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Die GG kann nur festgesetzt werden, wenn durch das Gericht in der KGE festgestellt worden ist, dass die Hinzuziehung eines RA im Vorverfahren notwendig war. (§ 162 Abs. 2 S. 2 VwGO)
Ggf. entsprechenden Antrag ans Gericht "nachschieben".
Ggf. entsprechenden Antrag ans Gericht "nachschieben".
- Adora Belle
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Hallo? Also eben stand hier noch, daß Ihr den Antrag gestellt hattet und dieser abgelehnt wurde. Diese Info im Eröffnungsposting wäre natürlich super gewesen.
Hattet Ihr den Antrag bei Gericht gestellt? Wenn nicht, nachholen.
Hattet Ihr den Antrag bei Gericht gestellt? Wenn nicht, nachholen.
- Adora Belle
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Hm, na dann ist die Sache wohl gegessen, wenn das Gericht abgelehnt hat. Bzw. keine Ahnung, ob es dagegen noch ein Rechtsmittel gibt.