Entschädigung nach JVEG für Mandant im KFA beantragen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SmallCrazy
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#1

15.10.2012, 17:54

Hallo zusammen,

irgendwie stehe ich heute Abend auf dem Schlauch. Ich soll für unseren Mandanten eine Entschädigung nach dem JVEG mit im KFA beantragen. Ich hab es bestimmt auch schon 10 mal gemacht (in meiner alten Kanzlei), aber ich komm nicht mehr drauf, wie ich drauf kam. Habe hier auch schon einiges gelesen, aber werde irgendwie immer noch nicht schlauer. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen:

Also soweit bin ich schonmal:

Für die Erstattung der der Partei entstandenen Kosten (§ 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO) ist festzusetzen:

1. Fahrtkostenersatz (nach § 5 JVEG)
€ 0,25 x 230 km ( von a nach b und wieder zurück) 57,50 €

So und dann war er insgesamt 8 Stunden unterwegs. Wie rechne ich das jetzt ab? Mach ich da 17 € pro Stunde geltend oder muss ich jetzt nachweisen, was sein Stundenlohn ist und dann auf dieser Basis abrechnen? Oder wie mach ich noch den Verdienstausfall geltend?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Liesel
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#2

15.10.2012, 18:00

22 Abs. 1 JVEG:

"Zeugen, denen ein Verdienstausfall entsteht, erhalten eine Entschädigung, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet und für jede Stunde höchstens 17 Euro beträgt."

Hierzu wird in aller Regel eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Verdienstausfall verlangt.
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#3

15.10.2012, 19:31

ja, so würde ich das auch machen, auch mit den Fahrtkosten, wie oben beschrieben.
SmallCrazy
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#4

16.10.2012, 13:54

Vielen Dank! Na dann werde ich jetzt mal die Bestätigung anfordern!
jasmin89
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#5

16.10.2012, 13:58

Zusatz:

Falls dein Mandant selbstständig ist kannst du direkt EUR 17,00 pro Std. ansetzen und benötigst (i.d.R.) nicht mal eine Bestätigung. Habe noch nie erlebt, dass ein Gericht hierfür eine Bestätigung verlangt hat und ich mach die Festsetzung von Parteiauslagen nun schon wirklich seeeeehr lange. :wink:
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#6

16.10.2012, 14:02

Es gibt durchaus Gerichte, die auch bei Selbständigen einen Nachweis haben möchten.
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#7

16.10.2012, 14:40

Nach Rücksprache mit dem RA machen wir den Verdienstausfall doch nicht geltend, sondern nur Fahrtkosten und Zeitentschädigung. Aber vielen Dank für Eure Hilfe!
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rena
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#8

31.10.2012, 14:42

Huhu,

ich werde momentan überflutet. Mit Sachen, die meiner Meinung nach immer klar waren bisher :?

Da schreibt mir der Gegner zurück, dass der Verdienstausfall nicht angesetzt werden darf, weil unser Mandant als Partei am Gerichtstermin teilgenommen hat und das nicht in den Anwendungsbereich des JVEG fällt.

???
Sammy89
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#9

31.10.2012, 22:23

das Problem hatte ich auch mal.. aber selbst dann fällt das jveg an..der mandant muss nur persönlich geladen worden sein
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Adora Belle
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#10

01.11.2012, 07:42

Muß er nicht.
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