...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Hawin-84
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#1
15.10.2012, 15:32
Ich habe einen Fall, wo sich die Parteien verglichen haben. Das Gericht hat uns jetzt 2 oder 3 Gerichtsgebühren zurückerstattet. Das Gericht hat die von der Gegenseite zu zahlende Hälfte mit dem von uns gezahlten Betrag verrechnet, so dass wir von der Gegenseite noch die Hälfte der GK zu bekommen haben.
Müssen diese GK festgesetzt werden? Wenn ja, was kann ich am Besten schreiben?
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
15.10.2012, 15:46
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