Mein Cheffe macht mich wuschig.
Wir sind bereits im WS-Verfahren eingestigen. Negativer Widerspruchsbescheid.
Im Klageverfahren wurde PKH bewilligt. Später hat SG Gegenseite zur Kostentragung von 80 % verurteilt.
Cheffe will nun mit KFA 80 % der Kosten (inkl. WS-Verfahren) geltend machen. 20 % der Gerichtskosten will er über PKH abrechnen!
Ist doch quatsch, oder?
Wie macht ihr das?
SGG - PKH und Kostenquote
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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PKH - 20 % der gerichtlichen Gebühren
Gegenseite direkt - 80 % der Gebühren für Widerspruch und der gerichtlichen Gebühren
Gegenseite direkt - 80 % der Gebühren für Widerspruch und der gerichtlichen Gebühren
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(UNHEILIG)
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