Geschäftsgebühr auf Beklagtenseite

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#21

28.09.2012, 20:48

Ok. Das war ungenau formuliert. Das ist keine Rechtsprechung vom BGH, die einfach mal so gekippt werden könnte. Sondern das ist materielle Rechtslage. Also keine Rechtsansicht, sondern schlicht Gesetz. Das materielle Recht müßte geändert werden, um einen entsprechenden Erstattungsanspruch zu schaffen. Und nicht das RVG.

Es erschließt sich nun mal dem juristischen Laien vieles nicht, auch dem Juristen nicht unbedingt. In anderen Ländern ist es z.b. überhaupt nicht üblich, daß der Unterlegene die Anwaltskosten beider Seiten zahlt. Da zahlt jeder seinen Anwalt, und fertig ist die Laube, ganz unabhängig vom Ergebnis des Rechtsstreits. Wir sind eigentlich sehr verwöhnt mit den hiesigen Kostenerstattungsansprüchen. :wink:
Jupp03/11

#22

28.09.2012, 21:22

Sicherlich nicht verwöhnt, sondern gerecht.
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Elfeo
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#23

29.09.2012, 10:59

Um nochmal auf im Gesetzentwurf "gekippte Rechtsprechung" zu kommen: Es ist doch wohl Sache des Gesetzgebers, gesetzliche Regelungen zu verändern, wenn bisherigen Regelungen und ihre tatsächlichen Auswirkungen in der Rechtsprechung nicht seinem Willen entsprechen.
So funktioniert das: Auch der BGH wendet nur das geltende Recht an.

Aber deshalb finde ich solche Diskussionen auch wichtig, weil nämlich nur in solchen offenbar wird, was als ungerecht empfunden und also geändert werden sollte.
Ich persönlich halte so manche Regelung und auch Rechtsprechung für falsch und nehme für mich in Anspruch, dagegen angehen zu dürfen mit allen legalen Mitteln, zu denen auch Forumsdiskussionen gehören.
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Brina77
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#24

29.09.2012, 14:54

Elfeo hat geschrieben:...Ich persönlich halte so manche Regelung und auch Rechtsprechung für falsch und nehme für mich in Anspruch, dagegen angehen zu dürfen mit allen legalen Mitteln, zu denen auch Forumsdiskussionen gehören.
Danke! Das sehe ich genauso! Darum verstehe ich auch nicht, warum hier gleich so scharf "geschossen" wird...
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online
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#25

29.09.2012, 15:16

Brina, das liegt auch ein bisschen an Deiner Wahl der Satzzeichen. Es gibt auch noch andere Satzzeichen als Ausrufezeichen. Wenn man sie so inflationär gebraucht, wird man nicht wirklich ernstgenommen.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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Brina77
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#26

29.09.2012, 16:37

online hat geschrieben:Brina, das liegt auch ein bisschen an Deiner Wahl der Satzzeichen. Es gibt auch noch andere Satzzeichen als Ausrufezeichen. Wenn man sie so inflationär gebraucht, wird man nicht wirklich ernstgenommen.
Danke für den Hinweis, aber der eine wählt große Schrift, der andere hebt bestimmte Stellen durch Unterstreichungen o.ä. hervor und wieder andere setzen hinter bestimmte Sätze Ausrufezeichen.

Das ist aus meiner Sicht kein Grund, so "aggro" zu reagieren, wie es der ein oder andere User hier macht. Das bin ich aus anderen Foren nicht gewöhnt und verwundert mich doch sehr, weil ich eigentlich auf eine konstruktive Diskussion hoffe. Man kann hier aber den Eindruck gewinnen, dass es einzelnen Usern nur darauf ankommt, Recht zu haben!

Künftig werde ich auf Ausrufezeichen aber verzichten, wenn man hier so allergisch darauf reagiert. :notier
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Soenny
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#27

29.09.2012, 16:40

Und mir reicht es jetzt langsam, ich habe hier heute schon mal "aufgeräumt"!

Frage scheint geklärt, deshalb :closed
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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