Fahrtkosten JVEG
- Adelia
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Ne haben wir nicht. Hätte nicht gedacht, dass das überhaupt erstattungsfähig ist.
Also kann ich, sobald ich den GT vom Gericht mitgeteilt bekomme, dem Gericht schreiben, dass der GF von sonst wo kommt und entweder sagen die dann, dass er doch nicht kommen braucht oder ansonsten sind die Kosten erstattungsfähig.
Habe ich das jetzt richtig vestanden?!
Also kann ich, sobald ich den GT vom Gericht mitgeteilt bekomme, dem Gericht schreiben, dass der GF von sonst wo kommt und entweder sagen die dann, dass er doch nicht kommen braucht oder ansonsten sind die Kosten erstattungsfähig.
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- NORTHERN DINO
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Ach nee, dann muss ich überlesen haben, dass es sich bei dem Gerichtsort und Geschäftssitz um eine Großstadt handelt, bei der man dann quer durch den Ort fahren muss um zum Gericht zu kommen. Das konnte ich ja nicht ahnen. Also wieder mal ein Fall von klarer SV-Schilderung. Aber lassen wir das.
Und nur am Rande sei bemerkt, dass mir der überaus freundliche Ton einer hier beteiligten Userin heute schon im 2. Fred auffällt.
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~ Grüßle ~
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Man kann auch die Kosten für 10 km zur Festsetzung beantragen.
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Das bestreitet auch niemand. Abgesehen davon, das diese Möglichkeit bei so manchen (Ober-)Gerichten mehr als umstritten ist und vielfach ohnehin nicht genutzt wird, habe ich diese Konstellation dem Ausgangsbeitrag eben gerade nicht entnehmen können. Diese durch das KG Berlin bekannt gewordene Möglichkeit wird durchaus nicht durchweg von allen Gerichten zugestanden. Vom Grundsatz her (insbesondere bei Großstädten (hier im Forum schon angesprochen: München, Berlin, Frankfurt a.M. und Hamburg) sind wir und aber durchaus einig.
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- Adelia
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Ja ok 13 das hätte ich wirklich dazuschreiben sollen.
Also wir bzw. der Mandant und das Gericht haben unseren Sitz in einer größeren Stadt - mit München, Berlin, etc. glaube trotzdem nicht unbedingt vergleichbar. Es sind nur 5 Kilometer (einfache Strecke).
Also wir bzw. der Mandant und das Gericht haben unseren Sitz in einer größeren Stadt - mit München, Berlin, etc. glaube trotzdem nicht unbedingt vergleichbar. Es sind nur 5 Kilometer (einfache Strecke).
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Na ja, wenn die Parteireisekosten in Deinem Beritt grundsätzlich auch innerorts zugestanden werden, gibt es eigentlich keine Mindeststrecke, so dass man auch 2x 5 km normalerweise ohne Probleme berücksichtigt bekommen müsste. Andernfalls würde das Gericht mit zweierlei Maß messen und das sieht dann nicht wirklich gut aus.. .
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