Guten Morgen.
Ich habe hier eine Akte vor mir liegen, in der wir ein Unternehmen vertreten haben. Das Unternehmen sitzt am Gerichtsort. Der Geschäftsführer wohnt in einer anderen Stadt, die ungefähr 200 Kilometer entfernt liegt.
Jetzt war diese Woche Gerichtstermin. Der Geschäftsführer war persönlich geladen und kam auch von seinem Wohnort.
Kann ich die Fahrtkosten für JVEG jetzt für die Strecke vom Wohnort bis zum Gericht nehmen oder muss ich den Standort der Firma nehmen?
Fahrtkosten JVEG
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Ich fürchte, dass sansibar Recht hat. Das hätte dem Gericht vorher mitgeteilt werden müssen, wenn der GF vom Wohnort und nicht vom Sitz der Firma anreist - man kann es aber dennoch versuchen.
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Versuchen kann man alles - allein, es wird nicht gelingen. Maßgeblich ist die Firmenadresse im Rubrum und da diese auf den Gerichtsort lautet, gibt es gar nichts an Reisekosten. Ich gehe auch mal davon aus, dass der GF dem Gericht vorab nicht angezeigt hat, dass er von 200 km weiter weg aus anreist. Damit dürfte ein Versuch erfolglos bleiben.
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Der GF kann dennoch die Fahrkosten zumindest vom Geschäftssitz bis zum Gericht geltend machen!!! Lediglich die Kosten vom Wohnsitz des GF zum Gericht "durchzusetzen" dürfte schwierig werden.
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Das Unternehmen sitzt am Gerichtsort.
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Doch! Weil du als Partei deine Kosten immer geltend machen kannst, auch innerhalb des Gerichtsortes - so stehts im Gesetz! (vgl. § 91 ZPO i.V.m. JVEG)
Zuletzt geändert von Brina77 am 28.09.2012, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Wieso nicht, 13? Im JVEG ist nicht vorgesehen, daß die Reisekosten nur erstattet werden, wenn man die Gemeindegrenze überschreitet.
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