Abrechnung des Europäischen Mahnverfahrens

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tiss
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#1

25.09.2012, 17:26

Wie rechnet man eigentlich einen Europäisches Zahlungsbefehl ab?

Bis jetzt habe ich nur bis zur Gebühr Nr. 3305 für den Mahnbescheid gedacht. Für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid (VB) bekommt man ja noch extra die Gebühr Nr. 3308. Nur dass es im Verfahren über den Europäischen Zahlungsbefehl keinen VB gibt.

Heißt das, man kriegt die Gebühr Nr. 3308 nicht? Wenn doch, wofür? Gibt es dafür schon Leitlinien?

Vielen Dank!
LG Tiss
tiko73

#2

26.09.2012, 21:59

Hm, ich hab das erst einmal gemacht, aber ich glaube, ich habe die Gebühren für MB+VB sowie AP und Ust. angegeben und abgerechnet.
So hatte ich das auch schon 2x beim Betreibungsbegehren in der Schweiz gemacht.
Immerhin ist beides ja mit unserem Mahnverfahren vergleichbar :-)
Tiss
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#3

27.09.2012, 08:26

Vielen Dank!

So muss man es wohl machen. Hat jemand noch Anmerkungen?
LG Tiss
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