Erhöhung (BGB-Gesellschaft)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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esmiralda
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#1

25.09.2012, 17:20

Hallo,

auf der Beklagtenseite haben wir 1. einzelner Gesellschafter 2. einzelner Gesellschafter 3. Gemeinschaftspraxis.

Meine Frage ist jetzt, bekomme ich die Erhöhung für 2 weitere Auftraggeber oder nur für einen 1?

Ich weiss, dass wenn die Gesellschaft nebst einzelner Gesellschafter im Passivprozess verklagt wird, für jeden einzelnen Gesellschafter die Erhöhungsgebühr anfällt. Für die Gesellschaft selbst auch?
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Anahid
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#2

25.09.2012, 17:26

Ja :wink:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
esmiralda
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#3

25.09.2012, 17:27

Danke Danke
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