Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Arbeitsrechtssache, die ich gegenüber dem Mandanten abrechnen muss.
Unser Mandant hat seine Mitarbeiterin gekündigt, worauf hin sich dann ein Rechtsanwalt für diese außergerichtlich gemeldet hat. Wir haben die Mitarbeiterin dann noch abgemahnt. Der gegnerische RA hat dann Kündigungsschutzklage eingereicht. Dann wurde noch außergerichtlich Schriftverkehr geführt und die Anwälte haben ein paar Mal miteinander telefoniert Nun wurde ein Vergleich geschlossen, in dem auch protokolliert wurde, dass die Abmahnung aus der Personalakte entnommen werden soll. Die Abmahnung war aber nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens.
Mein Chef meint, man müsste eventuell die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensdifferenzgebühr anrechnen. Ist dies richtig? Ich habe leider nichts dazu finden könnten.
Die Abrechnung sähe dann folgendermaßen aus:
Geschäftsgebühr Nr. 2300 aus 2.000,00 € (Abmahnung)
PuT Nr. 7002
Verfahrensgebühr Nr. 3100 aus 6.000,00 € (Kündigungsschutzklage)
Terminsgebühr Nr. 3104 aus 8.000,00 €
Einigungsgebühr Nr. 1003 aus 6.000,00 €
Einigungsgebühr Nr. 1000 aus 2.000,00 €
Verfahrensdifferenzgebühr Nr. 3101 aus 2.000,00
abzüglich Abgleich zwischen Nr. 2300 und Nr. 3101
PuT Nr. 7002
19 % MwSt.
und natürlich noch die Prüfung nach 15 III RVG.
Ist das richtig so?
Ich bin heute ein bisschen durch den Wind und bin mir überhaupt nicht sicher.
Für Antworten wäre ich dankbar.
Anrechnung mit Verfahrensdifferenzgebühr?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Was meinst du denn mit "abzüglich Abgleich zwischen Nr. 2300 und Nr. 3101"?
LEBE DEN MOMENT
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- Forenfachkraft
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe eigentlich genau die gleiche Frage, deswegen möchte ich keinen neuen Beitrag öffnen. Meine Frage bezieht sich aber eher darauf, was ich anrechnen muss. Ich habe hier halt eine 1,3 GG und eine 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr. Muss ich jetzt die 1,3 teilen. Dann bekomme ich 0,65 raus. Dann müsste ich ja 0,8-0,65 rechnen und dann bleiben da nur noch 0,15. Das kann doch nicht sein oder?
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
ich habe eigentlich genau die gleiche Frage, deswegen möchte ich keinen neuen Beitrag öffnen. Meine Frage bezieht sich aber eher darauf, was ich anrechnen muss. Ich habe hier halt eine 1,3 GG und eine 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr. Muss ich jetzt die 1,3 teilen. Dann bekomme ich 0,65 raus. Dann müsste ich ja 0,8-0,65 rechnen und dann bleiben da nur noch 0,15. Das kann doch nicht sein oder?
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- Forenfachkraft
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Kann mir da wirklich keiner helfen? ![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
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