Abrechnung Strafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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esprit

#1

19.09.2012, 15:33

Kann mir jemand eine Tipp geben?

Hatte jemand in einer Strafsache vertreten und die Sache ist abgeschlossen.

Nun hat sich herausgestellt, dass die Angelegenheit sehr umfangreich war und ich würde gerne etwas mehr als die RVG-Gebühren abrechnen?

Jemand einen Tipp?
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Adora Belle
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#2

19.09.2012, 15:35

Mehr als die Höchstgebühren? :shock: Dann Vergütungsvereinbarung schließen.
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AnjaO
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#3

19.09.2012, 15:35

Wie würde denn deine Rechnung aussehen?

Außerdem sind das doch alles Rahmengebühren mit Ausweichmöglichkeit nach oben. Musst nur die höheren Gebühren vernünftig begründen können.
Passierschein A 38
esprit

#4

21.09.2012, 00:54

Aber die sind ja auch gedeckelt.
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Pepples
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#5

21.09.2012, 07:32

Aber die sind ja auch gedeckelt.
Mehr als die Höchstgebühren? :shock: Dann Vergütungsvereinbarung schließen.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, wenn man mehr als die gesetzlichen Gebühren haben will.
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#6

21.09.2012, 10:20

Es wäre noch möglich, nach §42 eine Pauschgebühr feststellen zu lassen. Das ist aber Begründungsarbeit.
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