Wenn die Quotelung im Vergleich steht, dann kann das Gericht ja eh nichts dran rütteln. Wenn Ihr Euch über die Quotelung geeinigt habt, dann ist das Gericht gehalten, sich danach zu richten.
Wenn der Streitwert noch nich festgesetzt ist, dann würde ich Streitwertfestzung beantragen. Dir ist aber schon klar, dass die wahrscheinlich gestaffelt erfolgen wird und ja dann auch Eure Rechnung betrifft, oder? Wenn Ihr Eure gesamten Gebühren nach dem Streitwert von 400 € abgerechnet habt, dann musst Du ggf. ebenfalls verschiedene Gebühren (u.a. die Vergleichsgebühr) nach 270 abrechnen.
Teilweise Klagerücknahme steht nicht im Beschluss -> KAA
- Pepples
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Die Verfahrensgebühr ensteht doch schon mit Einreichung der Klage. Ob der Wert sich dann später verringert, mach für diese Gebühr nichts aus, weil einmal entstandene Gebühren nicht wegfallen.
Für die TG und EG haben die anderen bezüglich der Wertstaffelung schon alles gesagt.
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Das ist doch auch gar kein Problem. Die Kosten werden doch ausgeglichen. Es ist ja nicht nur so, daß der eine dem anderen 1/3 seiner Kosten ersetzen muß, sondern auch der andere dem einen 2/3 dessen Kosten. Es trägt halt von den Gesamtkosten des Verfahrens der eine 1/3 und der andere 2/3. Rechne das mal durch mit Deinen Werten. Ich denke Du wirst dann merken, daß das vollkommen in Ordnung und gerecht so ist.
- AnjaO
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Meine Rechnung hab ich ja schon so gemacht, dass ich meine EG nur aus den 270 besteht. Die stellt also nicht das Problem dar. Mein Cheffe hat während dem Gerichtsverfahren mehrere Male mit der Gegenseite Telefoniert, auch vor Klagerücknahme, die TG gibts also über die 400 €
Mich hat eben verunsichert, dass die Gegenseite das nicht getan hat und dass dann bei näherer Betrachtung auch nix im Beschluss stand. Ich hab das halt einfach rein logisch mit dem niedrigeren Wert gemacht, weils ja normalerweise auch so im Beschluss steht.
Mich hat eben verunsichert, dass die Gegenseite das nicht getan hat und dass dann bei näherer Betrachtung auch nix im Beschluss stand. Ich hab das halt einfach rein logisch mit dem niedrigeren Wert gemacht, weils ja normalerweise auch so im Beschluss steht.
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Oh, die Gegenseite hat die EG aus 400 EUR berechnet? Davon hast Du bisher noch nix geschrieben (jedenfalls nicht konkret, daß genau DAS Dein Problem ist). Das ist natürlich falsch und sollte moniert werden.
- Adora Belle
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Noch fix hierzu:
Doch, das könntest Du natürlich verlangen, weil ich ja auch verlangen würde, daß Du 9/10 meiner Kosten aus 5.000 EUR trägst. Mal davon ab, daß es natürlich eine unerhörte Frechheit ist, mich überhaupt verklagen zu wollen. Da klag ich gleich zurück auf Unterlassung des -N- in meinem Nick.AnjaO hat geschrieben:Dann kann ich doch nicht verlangen, dass sie mir von den 5.000 € 1/10 an Kosten zu tragen hat, nur weil ich die Klage zu hoch angesetzt habe.
- AnjaO
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*auf Knien um Verzeihung bitte für das n*
Du darfst die 9/10 ja auch von mir verlangen, weil ich die Sch* gebaut hab. Aber wenn du die 1/10 aus 5000 zahlen musst, würdest du ja für meine Dummheit bestraft.
Oder gesetzt den Fall du hättest die 4000 von der Klagerücknahme schon gezahlt, müsstest du da jetzt nochmal Anwaltskosten drauf zahlen, wofür ja überhaupt keine veranlassung besteht.
Wie war das noch in nem anderen Thema mit der Fälligkeit? Keine Fälligkeit, kein Anspruch auf RA Kosten?
Naja ich werde auf jedenfall wie in #14 beschrieben vorgehen und eine SW Festsetzung beantragen, mal gucken, was dann passiert.
Du darfst die 9/10 ja auch von mir verlangen, weil ich die Sch* gebaut hab. Aber wenn du die 1/10 aus 5000 zahlen musst, würdest du ja für meine Dummheit bestraft.
Oder gesetzt den Fall du hättest die 4000 von der Klagerücknahme schon gezahlt, müsstest du da jetzt nochmal Anwaltskosten drauf zahlen, wofür ja überhaupt keine veranlassung besteht.
Wie war das noch in nem anderen Thema mit der Fälligkeit? Keine Fälligkeit, kein Anspruch auf RA Kosten?
Naja ich werde auf jedenfall wie in #14 beschrieben vorgehen und eine SW Festsetzung beantragen, mal gucken, was dann passiert.
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