habe mal eine Frage zur Abrechnung.
Der Sachverhalt:
Jobcenter lehnt Zahlung ab, da sich der Mandant im Moment zu Therapiezwecken in einer Klinik befindet (angeblich nicht mehr in der Pflicht zur Zahlung, da sich der gewöhnliche Aufenthaltsort geändert hat) (So ein Quatsch
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Nun die eigentliche Frage:
Was rechne ich für die e. A. ab? Hab ein Urteil vom SG Würzburg gefunden, die sagen, dass man die Mittelgebühr (250,00 €) nach Nr. 3102 RVG ansetzen kann. Hab dann einfach noch mal bei unserem zuständigen Sozialgericht angerufen und gefragt, wie weit sie mitgehen, die setzen immer auf 110,00 € herab. Bin ich nicht mit einverstanden
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Was ratet ihr? Einfach die 250,00 € ansetzen und warten was die Gegenseite sagt?
DANKE schon jetzt:)