Ich darf eine Prozesskostenrisikoberechnung erstellen: Nichtzulassungsbeschwerde und für den Fall des Obsiegens eine Revision.
Kosten Nichtzulassungsbeschwerde:
2,3 VerfG Nr. 3508
Kosten Revisionsverfahren
2,3 VerfG Nr. 3208 mit Anrechnungsvorschrift nach Nr. 3506
>> "Können die Parteien nur durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen".
FRAGE: Die wenigstens Anwälte sind beim BGH zugelassen. Unsere Anwälte alle nicht - also was rechne ich ab? 2,3 Gebühr oder alles auf 1,6 reduziert, weil unsere Anwälte nicht zugelassen sind??
Bin total verwirrt und komm irgendwie nicht weiter
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)