Hallo.
Habe da mal wieder ein Problem und ich hoffe Ihr könnt mir schnell weiterhelfen.
Also wir sind Beklagte und die Gegenseite hat erst einmal einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt. PKH wurde bewilligt. Jetzt erfolgte Klagezustellung. Für den Klägervertreter geht die Verfahrensgebühr im Bewilligungsverfahren in der Verfahrensgebühr in der Hauptsache auf. Das weiß ich.
Aber wie ist es mit unserer Verfahrensgebühr im Bewilligungsverfahren. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben.
HILFE - PKH-Bewilligungsverfahren
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 51
- Registriert: 30.05.2007, 11:36
- Wohnort: Erfurt
Liebe Grüße
Sabrina
Sabrina
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 57
- Registriert: 31.10.2006, 19:41
- Beruf: geprüfter Rechtsfachwirt
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Raum Karlsruhe
Euere Verfahrensgebühr geht genau so über wie auf der Klägerseite auch. Mit Zustellung der Klage und einer Klageerwiderung hierzu, könnt ihr die 1,3 Verfahrensgebühr verdienen, ansonsten bleibt euch nur die 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3335 VV RVG.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 51
- Registriert: 30.05.2007, 11:36
- Wohnort: Erfurt
DANKE!
Liebe Grüße
Sabrina
Sabrina