KFA- Anrechnung der Geschäftsgebühr aus welchem SW?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BBTB
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#1

10.09.2012, 11:38

Hallo, ich habe hier wieder eine KFA-Sache auf dem Tisch. Wir haben für den Mandanten 7.600 € eingeklagt und auch unsere außergerichtl. RA-Kosten 661,16 €) geltend gemacht. Nun hat das Gericht im Urteil dem Mandanten nur einen Betrag in Höhe von bis zu 1.500 € zugesprochen und teilt wegen der RA-Kosten mit: "Ob die Gebühren dem Mandanten schon in der gebotenen Form berechnet worden sind, ist für den Freistellungsanspruch ohne Belang. Indes kann der Kläger Freistellung nur in der Form einer 1,3-Gebühr zzgl. pauschalierter Auslagen u. MwSt. nach dem zuerkannten Betrag, also nach einem Wert bis 1.500 € beanpruchen. Das summiert sich auf 186,24 €."

Muss mein KFA dann also wie folgt lauten?:

1,3 VG aus SW 7.600 €
abzg. Anrechnung 0,65 GG aus SW 1.500 €
1,2 TG 7.600 €
Auslagen
19 % MwSt.
Gesamtbetrag
tiko73

#2

10.09.2012, 12:17

Würde ich auch so sehen, da ja nur in der Höhe auch die GG zugesprochen wurde :-)
Brina77
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#3

10.09.2012, 13:22

ja, so muss er aussehen
BBTB
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#4

10.09.2012, 15:41

Vielen Dank, konnte den Antrag dann soeben fertigstellen :)
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