Hallo, ich habe hier wieder eine KFA-Sache auf dem Tisch. Wir haben für den Mandanten 7.600 € eingeklagt und auch unsere außergerichtl. RA-Kosten 661,16 €) geltend gemacht. Nun hat das Gericht im Urteil dem Mandanten nur einen Betrag in Höhe von bis zu 1.500 € zugesprochen und teilt wegen der RA-Kosten mit: "Ob die Gebühren dem Mandanten schon in der gebotenen Form berechnet worden sind, ist für den Freistellungsanspruch ohne Belang. Indes kann der Kläger Freistellung nur in der Form einer 1,3-Gebühr zzgl. pauschalierter Auslagen u. MwSt. nach dem zuerkannten Betrag, also nach einem Wert bis 1.500 € beanpruchen. Das summiert sich auf 186,24 €."
Muss mein KFA dann also wie folgt lauten?:
1,3 VG aus SW 7.600 €
abzg. Anrechnung 0,65 GG aus SW 1.500 €
1,2 TG 7.600 €
Auslagen
19 % MwSt.
Gesamtbetrag