arbeitsrechtliche Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Nicolediel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 18.03.2012, 09:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

08.09.2012, 10:27

Hallo,

ich brauche Eure Hilfe:

Wir haben eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Dann wurde ein Termin anberaumt haben aber dann aber die Klage zurückgenommen, da die Gegenseite die Kündigung zurückgenommen hat und sodann einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Wie kann ich jetzt abrechnen? Die 1,3 Verfahrensgebühr ist klar aber dann Klagerücknahme und Aufhebungsvertrag? Stehe irgendwie auf dem Schlauch!
Vielen Dank!

Lg :thx
Brina77
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 13.08.2012, 13:51
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

09.09.2012, 07:06

Für die Klagerücknahme gibts nix mehr. Solltet ihr an dem Aufhebungsvertrag mitgewirkt haben, könntet ihr noch eine Einigungsgebühr abrechnen.
Nicolediel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 18.03.2012, 09:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

14.09.2012, 09:42

Ja dann nehme ich eine 1,0 oder 1,5 für Vergleich?
Benutzeravatar
Primusfuchs
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 24.03.2010, 13:00
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Im hohen Norden

#4

14.09.2012, 10:25

Meiner Meinung nach nur eine 1,0, weil das zugrunde liegende Verfahren bereits gerichtlich anhängig war.
Nicolediel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 18.03.2012, 09:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

20.09.2012, 15:17

:thx
Antworten