Gebühren für mehrere Angelegenheiten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naddlchen
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#1

07.09.2012, 11:56

Hallo miteinander,
ich soll eine Abrechnung in Strafsachen (VKH) machen. In der Verhandlung wurden noch sechst weitere Strafsachen mitverhandelt. Wie rechne ich ab. Wir sind Pflichtverteidigung und unser Mandant sitzt in JVA. Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.

Grüße Naddlchen :wink1
sansibar
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#2

07.09.2012, 11:59

schlag doch erstmal was vor
Grüße - sansibar
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Naddlchen
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#3

07.09.2012, 12:01

Ich würde meine 4101 VV, 4107 VV und 4109 VV zzgl. Auslagen und MwSt.... aber bekomm ich für die weiteren sechs verhandelnden Straftaten auch noch was?
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Adora Belle
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#4

07.09.2012, 12:15

Wart Ihr in den anderen Verfahren vor Verbindung tätig? Ansonsten gibt keine zusätzliche Vergütung, weil ab Verbindung nur noch ein Verfahren vorliegt. Lies Dir mal §48 Abs.5 durch.
Naddlchen
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#5

07.09.2012, 12:35

Ja wir waren im ersten Fall schon Pflichtverteidiger dann kam ein halbes Jahr später eine zweite Pflichtverteidigung rein, die mit der ersten Verbunden worden ist und auf das vorliegende Ausgngsverfahren erstreckt wurde. Aber im Termin selbst ging es um insgesmat 7 Straftaten.
Naddlchen
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#6

07.09.2012, 12:41

Vielleicht stehe ich einfach zu fest auf dem Schlauch!
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Elfeo
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#7

07.09.2012, 13:03

Es kommt nicht auf die Anzahl der Taten an, sondern auf die Anzahl der Verfahren.
Rechne einfach zunächst jedes Az bis zur Verbindung ab und dann dass Az weiter, welches zuende geführt wurde.
Wieviele Taten es waren macht bei Pflichtverteidigung keinen Unterschied, bei Wahlvert. nur unter bei den Kriterien des § 14 I RVG.
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