ich hab da mal wieder eine Frage:)
Wir haben für eine Mandantin Widerspruch gegen die abgelehnte Rente eingelegt. Die Rente wurde wegen angeblich fehlender Mitwirkung abgelehnt. Das ist aber nicht richtig.
In dem ablehnenden Bescheid stand dann, dass Kosten nicht erstattet werden. Dagegen haben wir wieder Widerspruch eingelegt.
Nun kam ein neuer Bescheid in dem wurde dem Widerspruch vollumfänglich abgeholfen.
Kann ich jetzt zwei Widersprüche abrechnen???
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)