Gebühren Sozialgerichtsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lala31535
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#1

04.09.2012, 16:29

Hallo!

Wir haben da ein kleines Problem:

Aufgrund der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Bescheid hatten wir zunächst Klage vor dem Sozialgericht erhoben. Nach Hinweis des SozG, dass zunächst Widerspruch (entgegen der Belehrung im angefochtenen Bescheid) erhoben werden müsste, haben wir das Widerspruchsverfahren eingeleitet. Das SozG-Verfahren wurde ausgesetzt. Der Bescheid wurde im Widerspruchsverfahren nach Termin aufgehoben.

Gebühren so richtig?
Widerspruchsverfahren:
1,3 Gebühr nach 2300
./. Anrechnung
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
MwST

Klage:
0,8 Gebühr
Auslagen
MwSt



Danke für Eure Hilfe!
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Liesel
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#2

04.09.2012, 16:45

Termin im Widerspruchsverfahren?
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#3

05.09.2012, 09:16

Ja, der Termin fand im Widerspruchsverfahren statt.
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#4

05.09.2012, 09:32

Sozialgerichtliche Verfahren werden nach Rahmengebühren abgerechnet.

Widerspruchsverfahren 2400

Verfahrensgebühr 3103

Wenn der Termin im Widerspruchsverfahren bei der Behörde (also nicht bei Gericht) stattgefunden hat, würde ich die 2400 erhöhen.
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#5

05.09.2012, 09:59

In diesem Fall wird nicht nach Rahmen- sondern nach Wertgebühren abgerechnet (§ 3 Abs. 1 S. 2 RVG). Und der Termin fand vor der Widerspruchsbehörde statt.
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