Wenn der Rechtsanwalt seine eigenen Gebühren geltend macht, ist es ja klar das er im Mahnbescheid zum Beispiel angibt, dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist, so dass die dort angefallenen Gebühren ohne Mehrwertsteuer entstehen.
Wie ist es nun aber, wenn wir einen Anwalt in einer Unfallsache vertreten ? Was gebe ich da bei KFA an? Auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt oder wäre er in dem Fall vorsteuerabzugsberechtigt, da er ja privat was geltend gemacht und nicht als RA?
Die Lösung ist höchstwahrscheinlich ganz leicht, nur dass ich mal wieder viel zu kompliziert denke
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Danke schon mal im Voraus