Vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lillymaus
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#1

31.08.2012, 10:26

Bin gerade etwas unsicher, daher meine Frage an Euch:

Wenn der Rechtsanwalt seine eigenen Gebühren geltend macht, ist es ja klar das er im Mahnbescheid zum Beispiel angibt, dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist, so dass die dort angefallenen Gebühren ohne Mehrwertsteuer entstehen.

Wie ist es nun aber, wenn wir einen Anwalt in einer Unfallsache vertreten ? Was gebe ich da bei KFA an? Auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt oder wäre er in dem Fall vorsteuerabzugsberechtigt, da er ja privat was geltend gemacht und nicht als RA?


Die Lösung ist höchstwahrscheinlich ganz leicht, nur dass ich mal wieder viel zu kompliziert denke :oops:


Danke schon mal im Voraus
Pilgrim

#2

31.08.2012, 10:34

Da ist der RA ein ganz normaler Mandant und somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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#3

31.08.2012, 10:45

:thx

Ich war jetzt nur etwas unsicher, da ich zufällig ein Schreiben meiner Chefin gesehen habe, mit welchem sie einige Positonen geltend gemacht hat und noch ausgeführt hat, dass diese eben ohne Mehrwertsteuer aufgeführt wären, weil Mandant vorsteuerabzugsberehtigt ist.
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#4

31.08.2012, 11:00

Die von Dir erwähnten Schreiben, waren die in der gleichen Sache?

War es wirklich privat? Ich bin gerade am überlegen, ob er evtl. doch als vorsteuerabzugsberechtigt gilt, wenn es z.B. auf der Fahrt zum Gericht war. Kann mich aber auch täuschen.

Nicht umsonst führt der RA ja evtl. auch ein Fahrtenbuch in dem vermerkt ist, ob die Fahrt privat oder geschäftlich war.
Lillymaus
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#5

31.08.2012, 12:10

Also die Schreiben waren in der gleichen Sachen.

Ob die Fahrt privat oder geschäftlich war wurde allerdings auch nirgends erwähnt.
Brina77
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#6

31.08.2012, 13:29

Wenn er Schadenersatz aus nem Unfall will, ist das erstmal immer nur der Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer kommt erst dann zum Schadenersatz, wenn sie wirklich entstanden ist (also das Auto z. B. repariert wurde). Das hat aber nix mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun! Die RA-Kosten sind entstanden und werden somit mit Umsatzsteuer geltend gemacht.
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#7

31.08.2012, 13:42

:thx
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#8

31.08.2012, 18:07

Brina77 hat geschrieben:Wenn er Schadenersatz aus nem Unfall will, ist das erstmal immer nur der Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer kommt erst dann zum Schadenersatz, wenn sie wirklich entstanden ist (also das Auto z. B. repariert wurde). Das hat aber nix mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun!
Das ist richtig, aber mich irritiert, der Satz von Lilliymaus, dass ihre Chefin selbst geschrieben hat, dass der Mandant (RA) vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Wurden denn Sachverständigenkosten ebenfalls geltend gemacht und wenn ja mit oder ohne Mehrwertsteuer.
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#9

31.08.2012, 18:13

Hier werden zwei Themenkreise durcheinandergewürfelt.

Der eine ist - Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie angefallen ist, §249 Abs.2 Satz 2 BGB.

Der andere - ein Schaden ist die Mehrwertsteuer nur, wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Wenn die Mehrwertsteuer angefallen und berechnet wurde (wovon ich ausgehe, weil es um die Anwaltskosten geht), dann ist sie vom Gegner zu ersetzen, wenn der vertretene RA als Privatperson Schäden geltend macht. Gehört das Fahrzeug aber zum Betriebsvermögen und können anfallende Kosten steuerlich geltend gemacht werden, dann ist die gezahlte Mehrwertsteuer kein Schaden, weil sie vom Finanzamt erstattet wird.

Frage also - Privatfahrzeug oder Firmenfahrzeug.
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#10

31.08.2012, 19:05

Na ja gute Frage. Ich weiß nur, dass er es auch privat nutzt. Wenn es ein Firmenfahrzeug wäre, müsste er unter dem Namen der Kanzlei angemeldet sein, oder?

Muss gleich Montag mal schauen ob ich was in der Akte finde.
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