Streitwertberechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nine82
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#1

31.08.2012, 10:21

Hallo Ihr lieben....

hab mal ne Frage und ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Wir haben außergerichtlich 100.000 € geltend gemacht. Die Gegenseite hat mit 50.000 € außergerichtlich aufgerechnet. Das Verfahren ist nun ins streitige übergegangen. Wir wollen jetzt gegenüber der RSv abrechnen. Meine Frage ist, wie hoch ist mein außergerichtlicher Streitwert? Rechne ich die 100.000 € und 50.000 € zusammen? Wenn ja, wo finde ich eine Regelung dazu?

Vielen lieben Dank im Voraus.... :thx
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Jerry
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#2

31.08.2012, 10:54

also mir fällt da nur der § 45 GKG ein, wo du mal nachlesen kannst.
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