Auslagenpauschale bei Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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PrincessLD
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#1

23.08.2012, 10:50

Hallo ihr Lieben!

Habe mal eine Frage, die mich und meine Kollegin zum Verzweifeln bringt..... irgendwie stehen wir beide auf dem Schlauch :(

Es geht um folgendes:

Wenn wir außergerichtlich tätig waren und daraufhin ein gerichtliches Verfahren folgt, wird ja eine Anrechnung der Geschäftsgebühr vorgenommen.
Wie ist es in den Fällen, wo der Streitwert so gering ist, dass unsere Gebühren ohne Anrechnung über 100 EUR liegen aber nach der Anrechnung der Geschäftsgebühr die Verfahrensgebühr nun nur noch 80 EUR beträgt. Wonach berechnet sich dann die Auslagenpauschale ? Nach dem verringerten Wert also 80 EUR oder nach den ursprünglich 100!??????
Weil wenn wir das in unserem Programm machen werden immer automatisch die normale Verfahrensgebühr genommen zur Berechnung der Auslagenpauschale, weil die Anrechnung nicht berücksichtigt wird.


Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen :(
gkutes

#2

23.08.2012, 10:51

immer aus dem ursprünglichen wert
PrincessLD
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#3

23.08.2012, 11:28

Danke ;)
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