![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
ich weiß, mein Problem ist ein oft behandeltes und immer wiederkehrendes, aber ich komme mit dem bisher gelesenen einfach nicht weiter.
Wir sollten Schadenersatzansprüche gegenüber einer Bank prüfen. Hierzu haben wir unzählige Ordner prüfen und oft mit dem Mandanten telefonieren müssen. Nach außen hin sind wir - leider - nicht tätig geworden.
Wir wollten gegenüber der RS jetzt eine Geschäftsgebühr abrechnen, diese sagt aber, dass ihres Erachtens nur eine Beratung abgerechnet werden kann. Meinem Chef ist das (natürlich) zu wenig. Jetzt suchen wir schon seit Tagen eine genau Abgrenzung zwischen der Geschäftsgebühr und der Beratung aber ich komme einfach nicht weiter.
![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Wie würdet ihr die ganze Sache abrechnen?
Ich
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Viele Grüße, Flo