Strafanzeige und Unterlassungsklage und Klage Schmerzensgeld

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schnatterlisa
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#1

07.08.2012, 14:59

Hallo zusammen,

wir haben eine Mandantin, die von ihrem ehemaligen Lebensgefährten genervt wird. jetzt möchte sie gern Strafanzeige stellen wegen Verleumdung und übler Nachrede.

Des Weiteren soll eine Klage auf Unterlassung jeglichen Kontakts zu ihr gestellt werden. Der ehemalige Lebensgefährte meldet sich immer sporadisch bei ihr und das nervt wohl mächtig.

Ferner will sie Schmerzensgeld und Schadensersatz von ihm, weil er ihr auf der einen Seite verpricht, dass sie alles zusammen machen, Kind, Heirat etc. Sie sind und waren aber nicht verlobt. Schadensersatz möchte sie haben, weil sie gerade dabei ist, sich selbständig zu machen. Und er ihren Ruf mächtig in den Dreck zieht und das für ihr Unternehmen nicht förderlich ist.

Nun meine Frage: Geht das überhaupt? Hat sie einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Wenn ja, hat jemand soetwas schon mal gemacht und könnte ein Gerüst dafür mir überlassen????

Das wäre sehr hilfreich.

vielen Dank im voraus :thx :thx
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#2

07.08.2012, 15:16

Nun meine Frage: Geht das überhaupt? Hat sie einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?
Das sollte ein RA klären und nicht Du. :wink:
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Schnatterlisa
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#3

07.08.2012, 15:18

ja ja das sag ihm mal...;-)

ich soll die Vorabreit machen....
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#4

07.08.2012, 15:37

Das hört sich nach Rechtsberatung an, allein schon wegen "Klage auf Unterlassung jeglichen Kontakts", dein Chef, sofern du ihn fragst, wird sicher wissen, daß es sich hier um ein EA-Verfahren handelt und welche Anträge er zu stellen hätte ;)

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