außergerichte Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Shaun-das-Schaf
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#1

30.07.2012, 10:05

Ich habe zwar schon was gefunden im Forum, allerdings bin ich mir trotzdem nicht sicher.
Ich habe hier eine außergerichte Einigung. Da hier aber auch noch ein Termin vor Ort stattgefunden hat, um das Mietobjekt sich anzuschauen habe ich jetzt folgende Abrechnung vorgenommen die ich der Rechtschutzversicherung schicke:

1,3 Geschäftsgebühr, §§ 2 II, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG
1,2 Terminsgebühr, §§ 2 II, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG
1,5 Einigungsgebühr, §§ 2 II, 13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG
Portokostenpauschale, Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme netto
19 % Umsatzsteuer (MwSt.), Nr. 7008 VV RVG

oder

2,5 Geschäftsgebühr, §§ 2 II, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG
1,5 Einigungsgebühr, §§ 2 II, 13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG
Portokostenpauschale, Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme netto
19 % Umsatzsteuer (MwSt.), Nr. 7008 VV RVG

Wobei ich wohl beim zweiten Vorschlag noch begründen muß, dass hier eine Besichtigung vor Ort stattgefunden hat.

Zur Zeit haben die Versicherungen ständig was an meinen Rechnungen zu meckern :(
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nephele
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#2

30.07.2012, 10:08

Eine TG kann nicht allein neben einer GG stehen. Wenn ihr Klageauftrag gehabt hättet, könntest du sie berechnen (dann noch zusätzlich eine 0,8 VG unter Anrechnung der GG).

Wie in deiner zweiten Variante wird die GG entsprechend erhöht, allerdings weiß ich nicht, ob eine 2,5 GG nicht etwas zu hoch ist. Damit habe ich keine Erfahrung. Vom Bauchgefühl her hätte ich eine 1,8 GG angesetzt.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Lämmchen
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#3

30.07.2012, 10:11

nephele hat geschrieben:Eine TG kann nicht allein neben einer GG stehen.
:zustimm Du kannst nur die Geschäftsgebühr erhöhen. Ob es eine 2,5 Gebühr rechtfertigt, hängt halt von der Intensität, dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit ab.
Zuletzt geändert von Lämmchen am 30.07.2012, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße

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sunny84
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#4

30.07.2012, 10:11

:zustimm nephele
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
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