Huhu, habe wieder eine Frage! Will einen KFA einreichen. Zugrunde liegt Mahnverfahren und dann streitiges Verfahren. Wir haben Widerspruch gegen einen VB eingelegt Verfahren wurde abgegeben usw. Kann ich als Streiwert für das Mahnverfahren nehmen. HF Kosten und Zinsen oder nur reine HF? Im streitigen Verfahren nehme ich ja nur HF! Es war kein Teilwiderspruch!
Danke
Streitet Mahnverfahren KFA
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Wenn Du im streitigen Verfahren die Hauptforderung als SW zugrunde legst, weshalb soll das im MV anders sein?
~ Grüßle ~
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Hallo,
brauche Hilfe.. Gegner hat VB beantragt und wir Widerspruch.. Urteil ist ergangen, nun soll ich ein KFA erstellen!
Wie rechne ich den Widerspruch im KFA ab? (bin neu und noch Azubi) keiner ist da um mir zu helfen
brauche Hilfe.. Gegner hat VB beantragt und wir Widerspruch.. Urteil ist ergangen, nun soll ich ein KFA erstellen!
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Der Widerspruch ist glaube ich 3307, muss aber voll auf die Verfahrensgebühr im Streitverfahren, also auf die 3100 angerechnet werden. Achte darauf, dass du dann aber 2 x Auslagenpauschale bekommst, weil ihr 1. im Mahnverfahren und 2. im streitigen Verfahren tätig wart. Und evt. gibt´s auch noch ne Terminsgebühr 3104 bzw. 3105, das musst du prüfen.
und bitte korrigiere deine Berufsbezeichnung in Azubi, das ist hier Forenregel.
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Grüße - sansibar
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Hallo erstmal.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben habt. Dafür entsteht bereits ein 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV, da das Mahnverfahren durch Erlass des VB abgeschlossen ist.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben habt. Dafür entsteht bereits ein 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV, da das Mahnverfahren durch Erlass des VB abgeschlossen ist.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Hupsa, da war sansibar schneller. Jetzt muss Sara nur noch überlegen, ob sie Widerspruch gegen MB oder Einspruch gegen VB eingelegt haben. Ergibt sich leider nicht ganz aus dem Sachverhalt.
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