Leistungen bei Beratung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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KleineJanina
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#1

20.07.2012, 12:53

Hallo alle zusammen,

ich habe hier ein Problem und kann einfach keine richtige, passende Lösung dafür finden.

Es hat ein Mandant hier angerufen und nach einem Termin in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit gefragt. Wir haben ihm einen Termin in zwei Wochen gegeben. Daraufhin hat der Mdt seine Unterlagen (Kündigung etc.) in Kopie bei uns eingereicht. Da mein Chef kein Arbeitsrecht macht, musste er sich in den rechtlichen Hintergrund einlesen und den Sachverhalt studieren. Mein Chef wurde am Tage des Termins krank, zeitgleich hat allerdings der Mdt angerufen und mitgeteilt, dass sich die Sache erledigt hat und wir nicht mehr aktiv werden müssen. Nach ca. 1 Monat soll ich die Sache jetzt abrechnen (mein Chef war so lange krank) und weiß die Grundlage nicht. Er sagt, es hat eine beratende Tätigkeit stattgefunden, der Mandant hat das Mandat dann allerdings zurückgezogen. Jetzt hat er 70 EUR + MwSt abgerechnet. Der Mandant schimpft natürlich.

Wie kann ich dem Mandanten klar machen, dass er das zahlen soll, weil ja eine Tätigkeit von unserer Seite aus erfolgt ist oder liegt mein Chef falsch. Ich habe leider keine Antwort darauf ...

:thx :thx
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Adora Belle
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#2

20.07.2012, 13:34

M.E. lag noch kein Auftrag vor. Dein Chef mußte sich nicht einarbeiten, weil er damit beauftragt war, sondern weil er vom Thema keine Ahnung hat. Was will er denn beraten haben, wenn der Termin gar nicht stattgefunden hat?
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