Teilanerkenntnis, Rest Teil-Versäumnisurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schneeeule
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#1

17.07.2012, 18:20

Wir haben Klage über 5000 € eingereicht. Mit der Klageerwiderung wurden 3.000 € anerkannt, über den Rest erging Teil-Versäumnisurteil, da zum Termin niemand für den Beklagten erschien.

Wie muss hier die Terminsgebühr abgerechnet werden?
jenniver
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#2

17.07.2012, 18:22

0,5 TG aus 2.000,00
gkutes

#3

17.07.2012, 18:24

gibts auch ein Anerkenntnisurteil?
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Adora Belle
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#4

17.07.2012, 18:27

Glaub ich nicht (edit: bezieht sich auf #2). Über den anerkannten Teil ist sicher ein Anerkenntnisurteil ergangen? Dann ist aus 3.000 EUR zunächst eine 1,2 TG angefallen. Aus den restlichen 2.000 EUR ist unter der Bedingung der Ziffer 3105 nur eine 0,5 TG angefallen. Insgesamt allerdings beschränkt auf 1,2 TG aus 5.000 EUR gemäß § 15 Abs.3.
Schneeeule
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#5

17.07.2012, 19:24

Ja Anerkenntnisurteil ist ergangen.
gkutes

#6

17.07.2012, 19:33

gut. Dann Abrechnung wie in #4 bereits geschildert
Schneeeule
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#7

17.07.2012, 19:49

:thx
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