Gegenstandswert ArbR

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Zauberfee88
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#1

12.07.2012, 14:18

Hallöchen,

ich habe ein kleines Problem; und zwar:

Mdt arbunfähig 34-35Wochen (Spt 2011 - Mai 2012)
Verdienst brutto: 1489,50 €
Lohnabrechnungen für Mai - Juli 2012 + Lohnfortzahlung (ab Mai2012) ag geltend gemacht.

Wie rechne ich den GW aus?!
RA hat 2.108€ geltend gemacht??! => lt. seiner Notiz: 6Wochen x 5ArbTage x 8Std + 68€/Tag

:thx im Voraus...
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Anahid
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#2

12.07.2012, 14:26

Das ist jetzt pauschal echt nicht so zu beantworten. Da fehlt etwas Sachverhalt. Du musst bedenken, wir haben nicht das Glück, die Akte vor uns liegen zu haben.

Bezüglich der Lohnfortzahlung könnte die Berechnung Deines Chefs durchaus zutreffend sein, wobei ich da nur auf 2.040 € käme (6 Wochen x 5 Arbeitstage = 30 Tage x 68,00 €/Tag).

Wenn Ihr neben der Lohnfortzahlung auch noch Gehalt geltend macht, dann ist das natürlich obendrauf zu rechnen. Wobei ich mir nicht sicher bin, dass man Juli 2012 jetzt schon abrechnen kann. Das kommt auf die Zahlungsbestimmungen im Arbeitsvertrag an, wann der Lohn jeweils fällig wird.

Tut mir leid, dass ich Dir da keine genauere Antwort geben kann.
Zuletzt geändert von Anahid am 12.07.2012, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Zauberfee88
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#3

12.07.2012, 14:37

Hmm... dann setze ich mal seinen GW an.
lieben Dank :smile:
RFW10
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#4

16.07.2012, 16:53

Hallo Leute

vielleicht kann mir jmd. helfen!

Also:
Das ArbG-Verfahren ist nun abgeschlossen mit Vergleich.
Im Vergleich wurden im Weiteren noch Lohnansprüche für Mai und Juni,
Freistellung, Abgeltung Resturlaub und Zeugnis verglichen.

Wir haben SW-Festsetzung beantragt.

Das ArbG teilt mir nunmehr mit, dass es lediglich für das Zeugnis einen Vergleichsmehrwert sieht,
es wird wie folgt argumentiert: Lohn ist wirtschaftlich identisch mit der Kündigung!

Also ich hab so etwas noch nicht gehört oder gesehen.
Kann mir vielleicht jmd. sagen, was das heißen soll oder ob die Recht haben??

Danke
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sunshine24
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#5

16.07.2012, 20:40

Also m. E. hat das Gericht Recht - ich kenne es nicht anders.
Nehmen wir an, der Mandant bekommt eine fristlose Kündigung. Dagegen geht er vor. Dann wird ein Vergleich geschlossen, in welchem sich darauf geeinigt wurde, dass das Arbeitsverhältnis ordentlich zum xy gekündigt wird. Demnach muss der Arbeitgeber ja dann auch noch bis Ende des Arbeitsverhältnisses ordentlich abrechnen. Einen Vergleichsmehrwert sehe ich nicht.
Ein Vergleichsmehrwert für das Zeugnis ist ok - so ist es dann bei uns meistens auch.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
RFW10
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#6

17.07.2012, 10:20

Hi sunshine24,

hört sich echt plausibel an. Aber ich kenn das nicht so.
Bei uns ist es zumeist so, dass die weiteren Punkte im Vergleich einen Vergleichsmehrwert haben.
Z.B. für die Freistellung 25 % des in dem Zeitraum der Freistellung erhaltenen Bruttomonatslohn, etc.

Na, mal sehen.

Vielen Dank!
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