Unterschiedliche RAe in Mahnverfahren/streitigem Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#11

10.07.2012, 11:53

Du machst die Geschäftsgebühr mit geltend in der Klage, richtig.

Eine Anrechnung in der Kostenfestsetzung musst Du nur dann vornehmen, wenn die auch im Urteil oder Vergleich zugesprochen wird. Wird die Klage abgewiesen, brauchst Du auch keine Anrechnung vorzunehmen.

Du brauchst Dir bei der Abrechnung mit dem Mandanten gar keinen Kopf machen, ob da vorher 30 Anwälte drin waren oder einer. Du musst nur die bei Euch tatsächlich entstandenen Gebühren gegenüber dem Mandanten abrechnen. Den Rest erledigen schon die Anwälte, die vor Euch drin waren. Wenn ich das jetzt richtig sehe, seid Ihr erst nach dem Mahnverfahren tätig geworden. Also rechnest Du ganz normal ab 1,3 VG + 1,2 TG (wenn mgl.) + EG (wenn mgl.) + Auslagen + MwSt

Du brauchst bei der Abrechnung gegenüber dem Mandanten keine Anrechnungen vorzunehmen, da Ihr ja vorher gar nicht tätig gewesen seid.
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gkutes

#12

10.07.2012, 11:56

bei deiner Abrechnung brauchst du dir wirklich keinen Kopf machen. Du brauchst ja nix anrechnen etc.
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Gelini
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#13

10.07.2012, 12:09

Bei der Abrechnung an sich nicht, aber ich muss ja dem Mandanten erklären, warum er jetzt auf den restlichen Gebühren sitzen bleibt... Aber ich hab das jetzt verstanden und schonmal so zur Akte genommen, damit ich dann bei der Abrechnung nicht nochmal von vorne anfangen muss :wink:
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Anahid
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#14

10.07.2012, 12:18

Wie gesagt: Das hätte dem Mandanten schon bei Mandatsannahme erklärt werden müssen, dass er jetzt mehr zahlt, als er jemals zurückbekommen kann. Halte ich ehrlich gesagt für einen schwerwiegenden Beratungsfehler, wenn da nicht drauf hingewiesen wurde durch Deine Chefs.
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gkutes

#15

10.07.2012, 12:22

ich gehe stark davon aus, dass das dem Mandanten grundsätzlich schon klar ist. :D
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Gelini
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#16

10.07.2012, 12:28

Ich denke auch, dass es ihm klar ist :wink: Außerdem ist er froh jetzt bei uns zu sein, da wir anscheinend einfach mal mehr Ahnung haben :genau

Das Problem ist halt, dass meine Chefs eigentlich überhaupt keine Ahnung von Abrechnung haben, da wir auch selten mal nach RVG abrechnen. Normalerweise haben wir nur Stundenabrechnung, da wissen die Mandanten auch, dass sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mehr an uns zahlen, als sie im Zweifel wiederbekommen :mrgreen:
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#17

10.07.2012, 12:57

Das wissen Mandanten nur dann, wenn man es ihnen sagt. Man kann nicht davon ausgehen "das weiß der schon". Wenn der laufend bei Euch Mandant ist, weiß der selbstverständlich, dass eine Vergütungsvereinbarung grundsätzlich höher ist als das, was er vom Gegner aufgrund der Regelungen des RVG zurück bekommt.

Kommt der Mandant das erste Mal zu Euch (und davon gehe ich hier aus, wenn der vorher bei zwei anderen Anwälten war), dann muss der umfassend beraten und auf die Gebührenbelastung hingewiesen. Aber das ist nicht Thema dieses Threads gewesen und die Frage ist ja beantwortet.
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