Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe einen Beschluss vom Arbeitsgericht bekommen. Es ist PKH bewilligt worden. Welche Gebühren rechne ich denn jetzt ab? Gibt es gesonderte arbeitsrechtliche Gebühren im Sozialrecht?
Vielen Dank für Antworten
Abrechnung arbeitsrechtliche Angelegenheit im Sozialrecht
- Liesel
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Was nun - Arbeitsrecht der Sozialrecht?
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Dann hat das nichts mit Sozialrecht zu tun. "Normale" Gebühren, 3100 ff.
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3102 ist doch nur für das sozialgerichtliche Verfahren.
Abrechnung analog zum Zivilrecht.
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PKH mag eine Art Sozialhilfe sein, aber deshalb ist ja noch lange nicht alles Sozialrecht, was über PKH läuft. Du bekommst halt wie sonst auch bei PKH-Bewilligung aus der Staatskasse nur die verminderten Gebühren nach §49.
Wenn das Verfahren vor dem Arbeitsgericht läuft, dann erhälst Du die Gebühren
3100, 3104, wenn es zur Einigung kam, entsprechend die Einigung, berechnet
nach einem Gegenstandswert.
Um Gebühren für ein sozialrechtlichen Verfahren abrechnen zu können, muss das Verfahre vor einem
Sozialgericht geführt worden sein. Ist es aber bei Dir nicht.
3100, 3104, wenn es zur Einigung kam, entsprechend die Einigung, berechnet
nach einem Gegenstandswert.
Um Gebühren für ein sozialrechtlichen Verfahren abrechnen zu können, muss das Verfahre vor einem
Sozialgericht geführt worden sein. Ist es aber bei Dir nicht.