HILFE
die wollen meine Erinnerung tatsächlich zurückweisen.
Grund: LG Halle, B.v. 25.01.2000 - 14 T 562/99
und
ZPO 26 Auflage, RD NR 21 zu § 104
dort unter "Kostentragung"
Kostengrundentscheidung Erinnerungsverfahren
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich kenne der Haller Beschluss nicht - ist der veröffentlicht?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
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ja, ich habs bei MDR gefunden. In juris wars nicht im Volltext veröffentlicht....
darf ihn ja nich hier rein stellen
darf ihn ja nich hier rein stellen
mir auch bitte?
***
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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