Hallo,
dass Haftpflichtversicherungen und RSVen Abrechnungen reduzieren ist ja nichts neues
Hab seit zwei Wochen ne Akte auf em Tisch liegen und komm einfach nicht weiter. Brauche bitte eure Hilfe!
Meine Kollegin hat ne Unfallsache mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite abgerechnet. Streitwert: 4.000,00 € (1.800,00 € Restwert Auto, 1.200,00 € bezahltes Schmerzensgeld und 2.000,00 € Vergleich Schmerzensgeld zukünftig). Die Mandanten sind ein Ehepaar. Deswegen Erhöhung. Abrechnung wie folgt:
1,3 GG aus 4.000,00 €
0,3 Erhöhung mehrere Auftraggeber
1,5 Einigungsgebühr aus 4.000,00 €
Haftpflicht hat auseinandergeprifmelt, und pro Mandant eine Abrechnung wie folgt:
Mandant (Mann)
1,3 GG aus 4.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 600,00 € (da bei Vergleich weitere 600,00 € pro Mandant bezahlt wurde; statt wie von uns gefordert 1.000,00 €)
Mandant (Frau)
1,3 GG aus 2.000,00 € (vermute dass sie hier Restwert Auto weggelassen haben)
1,5 Einigungsgebühr aus 600,00 €
Macht summasumarium ca 400,00 € weniger aus, wie in unserer Abrechnung. Wobei ich nicht verstehen, dass die Einigungsgebühr aus 4.000,00 € berechnet wurde. Der Vergleich war von uns pro Mandant auf 1.000,00 €weitere Zahlung Schmerzensgeld ausgelegt, wären meiner Meinung nach 2.000,00 € gewesen. Aber "Chef hats so diktiert!"
Jetzt soll ich die Versicherung anschreiben und bei der die Höhe der EInigungsgebühr und die Geschäftsgebühr (Frau) noch anfordern. Chef hat gemeint, er hätte irgendwo mal gelesen, dass man den Betrag der Einigungsgebühr nicht aus dem tatsächlich vereinbarten sondern aus dem Erledigungsbetrag nimmt. Stimmt so ja eigentlich auch. Die Versicherung schreibt aber, dass sie im Verhältnis Anwalt / Versicherer nur verpflichtet wäre, die Einigungsgebühr aus dem tatsächlichen geszahlten Einigungswert zu erstatten.
Kann mir hier vielleicht jmd. helfen. Habe meine zwei RVG-Kommentare gewälzt, aber hier wird halt nur das Verhältnis Anwalt / Mandant behandelt. Ist es tatsächlich so, wie die Versicherung schreibt? Kann ich wirklich nicht die volle Einigungsgebühr abrechnen? Und was gebe ich als Begründung an, dass man bei der Frau die GG aus 4.000,00 € berechnet? Logisch ist es ja schon, nur aus 2.000,00 €. Schließlich waren die zwei mit nur einem, auf den Mann zugelassenen Auto unterwegs. Und das ist beim Streitwert Mann ja berücksichtigt?
Bitte, bitte Hilfe!
maka2
Haftpflicht reduziert Abrechnung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Versicherung ist nur verpflichtet, die Gebühren aus den regulierten Werten zu erstatten.
Daß getrennte Abrechnungen gemacht werden, ist ebenfalls richtig.
Du mußt also gucken, für welchen Mandanten welche Zahlungen erfolgten.
Daß getrennte Abrechnungen gemacht werden, ist ebenfalls richtig.
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LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Erstattung nach Regulierungswert: nachzulesen u. a.
BGH, Urteil vom 01.10.1968 - VI ZR 159/67 - NJW 1968, 2334
BGH, Urteil vom 13.04.1970 - III ZR 75/69 - NJW 1970, 1122
BGH, Urteil vom 18.01.2005 - VI ZR 73/04 – NJW 2005, 1112
BGH, Urteil vom 01.10.1968 - VI ZR 159/67 - NJW 1968, 2334
BGH, Urteil vom 13.04.1970 - III ZR 75/69 - NJW 1970, 1122
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- Foren-Praktikant(in)
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So kenne ich das auch. Versicherer bekommt Abrechnung aus von ihm regulierten Wert.
Eine Erhöhungsgebühr gibt es in diesem Fall nicht - obwohl es ein Ehepaar ist, da es sich um Schmerzensgeld handelt (muss glaube ich individuell geltend gemacht werden).
Sollten Eure Mandanten eine RS haben und diese Kostendeckung zugesagt haben, so könnt ihr eine Abrechnung über die Differenz zwischen Regulierungswert und von euch ursprünglich geforderten Werten erstellen. Aber wie gesagt, es muss jeweils für Ehemann und Ehefrau getrennt abgerechnet werden - keine Erhöhungsgebühr.
Liebe Grüße
Eine Erhöhungsgebühr gibt es in diesem Fall nicht - obwohl es ein Ehepaar ist, da es sich um Schmerzensgeld handelt (muss glaube ich individuell geltend gemacht werden).
Sollten Eure Mandanten eine RS haben und diese Kostendeckung zugesagt haben, so könnt ihr eine Abrechnung über die Differenz zwischen Regulierungswert und von euch ursprünglich geforderten Werten erstellen. Aber wie gesagt, es muss jeweils für Ehemann und Ehefrau getrennt abgerechnet werden - keine Erhöhungsgebühr.
Liebe Grüße
Die eitlen Grübler rechten: Jeder Tag liegt zwischen 2 Nächten.
Doch die heiteren Weltkinder sagen: Jede Nacht liegt zwischen 2 Tagen.
- Ida Bohatta -
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Kann mir bitte noch jemand erklären, ob es hinsichtlich des Streitwertes für die Einigungsgebühr einen Unterschied macht ob nur materielle oder auch immaterielle Ansprüche mitverglichen werden? Chef meinte sowas. Kann damit aber mal wieder nichts anfangen
Immer diese Brotkrummen-Schmeißerei und dann "guck wie du damit fertig wirst"
Liebe Grüße und schönes WE,
maka2
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Tip an Deinen Chef: Wenn er offensichtlich wenig bis keine Ahnung vom RVG hat (von Unfallschadenregulierung hat er gar keine), soll er das - in Ruhe und ungestört - seine Mitarbeiter machen lassen, die es erstens gelernt haben und zweitens weiterbildungswillig und -fähig sind. Lass Dich von solchen Störfeuern nicht aus der Fassung bringen.