dass Haftpflichtversicherungen und RSVen Abrechnungen reduzieren ist ja nichts neues
![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Hab seit zwei Wochen ne Akte auf em Tisch liegen und komm einfach nicht weiter. Brauche bitte eure Hilfe!
Meine Kollegin hat ne Unfallsache mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite abgerechnet. Streitwert: 4.000,00 € (1.800,00 € Restwert Auto, 1.200,00 € bezahltes Schmerzensgeld und 2.000,00 € Vergleich Schmerzensgeld zukünftig). Die Mandanten sind ein Ehepaar. Deswegen Erhöhung. Abrechnung wie folgt:
1,3 GG aus 4.000,00 €
0,3 Erhöhung mehrere Auftraggeber
1,5 Einigungsgebühr aus 4.000,00 €
Haftpflicht hat auseinandergeprifmelt, und pro Mandant eine Abrechnung wie folgt:
Mandant (Mann)
1,3 GG aus 4.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 600,00 € (da bei Vergleich weitere 600,00 € pro Mandant bezahlt wurde; statt wie von uns gefordert 1.000,00 €)
Mandant (Frau)
1,3 GG aus 2.000,00 € (vermute dass sie hier Restwert Auto weggelassen haben)
1,5 Einigungsgebühr aus 600,00 €
Macht summasumarium ca 400,00 € weniger aus, wie in unserer Abrechnung. Wobei ich nicht verstehen, dass die Einigungsgebühr aus 4.000,00 € berechnet wurde. Der Vergleich war von uns pro Mandant auf 1.000,00 €weitere Zahlung Schmerzensgeld ausgelegt, wären meiner Meinung nach 2.000,00 € gewesen. Aber "Chef hats so diktiert!"
Jetzt soll ich die Versicherung anschreiben und bei der die Höhe der EInigungsgebühr und die Geschäftsgebühr (Frau) noch anfordern. Chef hat gemeint, er hätte irgendwo mal gelesen, dass man den Betrag der Einigungsgebühr nicht aus dem tatsächlich vereinbarten sondern aus dem Erledigungsbetrag nimmt. Stimmt so ja eigentlich auch. Die Versicherung schreibt aber, dass sie im Verhältnis Anwalt / Versicherer nur verpflichtet wäre, die Einigungsgebühr aus dem tatsächlichen geszahlten Einigungswert zu erstatten.
Kann mir hier vielleicht jmd. helfen. Habe meine zwei RVG-Kommentare gewälzt, aber hier wird halt nur das Verhältnis Anwalt / Mandant behandelt. Ist es tatsächlich so, wie die Versicherung schreibt? Kann ich wirklich nicht die volle Einigungsgebühr abrechnen? Und was gebe ich als Begründung an, dass man bei der Frau die GG aus 4.000,00 € berechnet? Logisch ist es ja schon, nur aus 2.000,00 €. Schließlich waren die zwei mit nur einem, auf den Mann zugelassenen Auto unterwegs. Und das ist beim Streitwert Mann ja berücksichtigt?
Bitte, bitte Hilfe!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)