Anschlussberufung Kosten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ela15776
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#1

28.06.2012, 09:30

Hallo zusammen,

folgende Frage:

Unser Mandant ist verurteilt worden, die Hälfte des Klagebetrages zu zahlen. Der Gegner hat Berufung eingelegt, weil er den vollen Klagebetrag möchte. Nun die Frage, wenn wir Anschlussberufung einlegen, weil wir gar nichts zahlen wollen, welche Mehrkosten entstehen dadurch????

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Ela
Eine Freude vertreibt hundert Sorgen (chinesische Weisheit)
gkutes

#2

28.06.2012, 10:02

Der Streitwert wird sich erhöhen, weil die Werte zusammengerechnet werden
ela15776
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#3

28.06.2012, 11:25

Super, vielen Dank. Das hatten wir uns auch so gedacht.... :thx
Eine Freude vertreibt hundert Sorgen (chinesische Weisheit)
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