kann ich die Kosten für meine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen festsetzen lassen?
Wenn ja, bei welchem Gericht?
Was kann ich den Antrag alles mit reinnehmen? GV-Kosten, Zinsen?
HILFE
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
el_feo hat geschrieben:Die Festsetzung hat noch einen Vorteil, wenn Ihr später mal wieder vollstrecken wollt, packt ihr zum Nachweis der ZV-Maßnahme nur die KFB's bei, nicht sämtliche Vollstrecungsunterlagen.
Also das wäre ja noch schöner. Wo steht das denn?Du musst allerdings aufpassen, die Festsetzung jeweils bei dem Gericht zu beantragen, das für die einzelne Maßnahme das Vollstreckungsgericht ist. Wenn z.B. GVZ mehrerer AG's nacheinander beauftragt wurden, dann ist auch jeweils das Gericht zuständig, dessen GVZ unterwegs war.