Hallo zusammen,
ich hab hier eine Owi-Sache zum Abrechnen...ich stehe damit ja auf absolutem Kriegsfuß..
Wir haben lediglich Akteneinsicht beantragt und dann wurde das Owi-Verfahren eingestellt:
Ich habe jetzt nur die Grundgebühr 5100 VV abgerechnet zzgl. Postentgelt, USt. Meine Chefin meinte, ob man da nicht noch mehr abrechnen könnte?!?!
Abrechnung Owi
Ich denke, dass auf jeden Fall mindestens noch eine Verfahrensgebühr und die Dokumentenpauschale abgerechnet werden können.
- lady_lydili
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völlig
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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- darkangel
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Das Problem an der ganzen Sache ist aber jetzt meiner Meinung nach, dass wir die Akte noch nicht bekommen haben und die Angelegenheit trotzdem schon erledigt ist....
Dann trotzdem die Verfahrensgebühr etc?
Dann trotzdem die Verfahrensgebühr etc?
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Wieso die Gebühr nach 5116?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
- lady_lydili
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ich mag sie haben!
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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Habt Ihr beim Akteneinsichtsgesuch auch gleichzeitig den Einstellungsantrag gestellt? Dann gibts noch die Zusatzgebühr 5151,
falls nicht unbedingt jedesmal stellen, so lässt sich die Gebühr leicht verdienen, falls nicht auf jeden Fall auch Verfahrensgebühr
falls nicht unbedingt jedesmal stellen, so lässt sich die Gebühr leicht verdienen, falls nicht auf jeden Fall auch Verfahrensgebühr
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt