Protokollierung einer Einigung für Terminsvertreter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Juty
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#1

21.06.2012, 14:44

Ich brauche mal Hilfe!

Wir sind wieder einmal Terminsvertreter, haben also nur den Termin wahrgenommen, jetzt wurde der Streitwert auf 3.267,50 € festgesetzt, der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um 680,00 €.
Meine Rechnung über RA-Micro sieht jetzt so aus:

Gegenstandswert: 3.267,50 €
Verfahrensgebühr, Terminsvertretung, Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nrn.
3401, 3100 VV RVG 0,65 141,05 €

Gegenstandswert: 680,00 €
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn.
2, 3100 VV RVG 0,8 18,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 0,65 aus Wert 3.947,50 € berücksichtigt -

Gegenstandswert: 3.974,50 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nrn. 3402, 3104 VV RVG 1,2 294,00 €

Gegenstandswert: 3.267,50 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV
RVG 1,0 217,00 €

Gegenstandswert: 680,00 €
Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1,5 97,50 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 3.947,50 € berücksichtigt -

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 787,75 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 149,67 €
Gesamtbetrag 937,42 €


Ich verstehe das gerade nicht, kann mir jemand sagen, ob die Rechnung tatsächlich so richtig ist?

:thx
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Adora Belle
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#2

21.06.2012, 15:15

Was genau verstehst Du nicht?

Die 3101 entsteht für den Terminsvertreter auch nur in Höhe der Hälfte, also 0,4. Ansonsten kann ich auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches entdecken.
Juty
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#3

21.06.2012, 15:22

ich verstehe die Berechnung dieser Obergrenze nicht

- Obergrenze § 15 III RVG 0,65 aus Wert 3.947,50 € berücksichtigt -
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Adora Belle
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#4

21.06.2012, 15:35

Die Obergrenze des §15 Abs.3 ist der höchste Gebührenfaktor (bei Dir 0,65 - die 0,8 bei der 3101 stimmt ja nicht, dort müßte stattdessen 0,4 stehen) aus dem höchsten Gesamtwert.
Juty
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#5

21.06.2012, 16:39

Danke. Ich versuche es mal ohne RA-Micro zu berechnen.
Juty
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#6

21.06.2012, 16:54

@aAdora Belle:

Wenn ich "per Hand und Kopf" die Sache berechne, komme ich auch nicht auf die von RA-MICRO berechneten 18,20 €, sondern,
wenn ich mit 0,8 von 680,00 € (=52,00 €), komme ich auf eine Differenz von 33,80 €,
wenn ich mit 0,4 von 680,00 € (=26,00 €), komme ich auf eine Differenz von 7,80 €,
aber NICHT auf 18,20 €.

Kannst du mir nochmal helfen?
Danke
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Liesel
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#7

21.06.2012, 18:01

0,4 aus 680,00 Euro sind 26,00 Euro

0,65 aus 3.974,50 Euro sind 159,25 Euro. Das ist die Höchstgebühr nach 15 III

Da du bereits eine 0,65 Euro aus 3.267,50 Euro in Höhe von 141,05 Euro hast, wird die 0,4 auf 18,20 Euro (Differenz) gekürzt.
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#8

21.06.2012, 18:04

Ich hab kein Programm und weiß nicht wie und ob das funktioniert. Kann es sein, daß das schon der gekürzte Betrag ist? Ich seh halt bloß, daß oben die Obergrenze mit 0,65 angegeben ist, was zusammen mit der 0,8 keinen Sinn ergibt.

Gegenstand bis 3.500 0,65 VG 141,05
Gegenstand bis 900 0,8 VG 52,00
Summe 193,05, aber insgesamt nicht mehr als 0,8 VG aus 4.000 = 196,00

Gegenstand bis 3.500 0,65 VG 141,05
Gegenstand bis 900 0,4 VG 26,00
Summe 167,05, aber insgesamt nicht mehr als 0,65 VG aus 4000 = 159,25

Die zweite Berechnung halte ich für richtig. Also 159,25 würde bei MIR am Ende stehen bleiben.
Juty
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#9

22.06.2012, 11:46

Guten Morgen Adora Belle!

Ich habe jetzt im RVG Kommentar nachgelesen, die 0,4 sind bei uns tatsächlich nur angefallen, aber ich komme trotzdem nicht auf 26,00 Euro.
Wenn ich deine 2. Berechnung per Hand nachrechne, komme ich nicht auf den Betrag von 26,00 €.

Ich darf doch nur die Differenz zwischen 141,05 € zu 159,25 € ansetzen, somit nur 18,20. So berechnet es jetzt auch Ra-micro. Wie kommst du auf 26,00 €?
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#10

22.06.2012, 12:01

Komm ich doch gar nicht. Ich komm genau auf das gleiche wie Du, Liesel und RA-micro. Aber die 0,4 beträgt nun mal 26 EUR. Danach wird gekürzt.
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