Streitwert Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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renofix
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#1

06.09.2007, 09:28

Guten Morgen,

hu, nicht grad mein Spezialgebiet.
Wir haben die Rechtslage der Kündigung geprüft und die Gehaltsabrechnungen Mai, Juni, Juli 07.

Wie ist denn jetzt der Streitwert?
Kündigungschutzklage ist Vierteljahresgehalt
+ den noch offenen Gehaltsanspruch?

Danke!!!
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Minimaus

#2

06.09.2007, 09:35

Ich würde sagen, ein brutto Gehalt. Aber sicher bin ich mir da nicht
Sabrina1980
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#3

06.09.2007, 09:44

Ich würde 3 Bruttomonatsgehälter für die Kündigung zzgl. der 3 Gehälter aus der Prüfung der Abrechnungen nehmen. Da es sich bestimmt um einen Verbraucher handelt, ist die Gebühr, falls es nur eine Beratung war, ja eh beschränkt und der Mandant fällt nicht aus allen Wolken, wenn er die Rechnung bekommt.

Bin mir aber auch nicht sicher!
Liebe Grüße


Sabrina
StineP

#4

06.09.2007, 09:48

Beim Arbeitsgericht/Kündigung gilt immer das dreifache Bruttomonatsgehalt....

"Bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die fristlose oder ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist als Streitwert höchstens das dreifache monatliche Bruttoarbeitsentgelt gemäß § 42 IV 1 Gerichtskostengesetz maßgebend."
StineP

#5

06.09.2007, 09:48

http://www.anwaltseiten24.de/prozesskos ... hilfe.html

Vielleicht ne kleine Hilfe bei weiteren Unsicherheiten bezüglich des Streitwertes ;)
Annie29

#6

06.09.2007, 10:29

Stimme auch zu. Streitwert ist das Bruttomonatsgehalt für drei Monate. Mitunter ergeht manchmal auch ein Streitwertbeschluss.
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renofix
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#7

06.09.2007, 11:48

Danke Stine.

Wir haben die Kündigung nur geprüft und keine Kündigungsschutzklage gestellt. Wir haben jedoch die Gegenseite schriftlich zur Zahlung ausstehenden Lohn + Rückgabe der Arbeitspapiere aufgefordert.

Habe jetzt Rechnung gemacht
1,3 GB über Wert Zahlungsforderung + 100,00 € Arbeitspapiere

Ich danke allen und wünsche noch einen schönen Arbeitstag!
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Gast

#8

06.09.2007, 12:05

Nochmals: Die Kündigungsstreitwert ist nicht 3 Bruttogehälter sondern ein Vierteljahreseinkommen. Da kommen Einmalzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld mit rein. Dadurch kann sich die Rechnung um mehr als 10% erhöhen.
Bsp.: Monatseinkommen: 1.600,- brutto, es gibt 500,- € Weihnachtsgeld und 500,- € Urlaubsgeld

Gw: 3 Gehälter x 1.600 =4800 €
+ (500 UrlG + 500 WG)/4=250 €
Summe GW: 5.050 €

1. richtig 5.050,-
1,3 3101 439,40
1,2 3104 405,60
1,0 1003 338,00
Summe 1.183,00

2. falsch, 4.800,00
1,3 3101 391,30
1,2 3104 361,20
1,0 1003 301,00
Summe 1.053,50

Diff. 1.183,00 - 1.053,50 = 129,50 würden verschenkt!

Hinzukommt der Betrag, der nachgefordert wird.
Zuletzt geändert von Gast am 07.09.2007, 16:57, insgesamt 2-mal geändert.
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#9

06.09.2007, 19:57

Dank Dir Elfeo für den nützlichen Hinweis. Ich werde darauf achten!
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