Sicher. Vorm Amtsgericht ja, aber nicht vor dem Landgericht und da werden die meisten Fälle verhandelt.
Das hängt glaube ich damit zusammen, dass sie bei unserer Firma angestellt ist, und diese ja auf Beklagte bzw. Klägerseite steht und somit auch zur Partei zählt, meine ich.
Kosten für die Geschäftsreise
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Vorm Amtsgericht kann jeder auftreten, dafür muss man kein Anwalt sein. Ansonsten können Anwälte, die eine Zulassung haben, bundesweit bei Amts- und Landgericht sowie beim OLG auftreten. Daran kann's also auch nicht liegen.
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Ich hatte sie extra gefragt und sie meinte, dass sie Rechtsanwältin sei. Weiter habe ich nicht nachgefragt, weshalb sie dann nicht auftritt. Ich kann es mir halt nur deshalb erklären, da sie bei uns angestellt ist und damit zur Partei gehört, dass sie uns dadurch nicht vertreten darf. Vielleicht werde ich das auch später mal näher nachfragen, allerdings habe ich momentan damit zu kämpfen Ordnung ins Chaos zu bringen.Pepples hat geschrieben:Vorm Amtsgericht kann jeder auftreten, dafür muss man kein Anwalt sein. Ansonsten können Anwälte, die eine Zulassung haben, bundesweit bei Amts- und Landgericht sowie beim OLG auftreten. Daran kann's also auch nicht liegen.
Da ist es mir aktuell herzlich egal, weshalb wir einen externen Anwalt haben, der uns vor Gericht vertritt.
Soderle: ich habe es tatsächlich geschafft, meine Chefin zu überzeugen. Habe mich nochmal bei der Bahn abgesichert, dass das Teilchen auch wirklich umbuchbar ist (ohne, dass weitere Kosten anfallen). Ist es (er hat sich tatsächlich ein Normaloticket geholt, und nix mit Sparpreis usw.).
Habe ihn angeschrieben, dass die Gebühr nach 7005 nicht anfällt + Begründung. Bin mal gespannt was zurückkommt.
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Ich auch, bitte berichten.
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"Ihre Arbeitgeber dürfen deutsche Syndikusanwälte gem. § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vor Gericht oder vor einem Schiedsgericht in ihrer Funktion als Rechtsanwalt vertreten."
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Ah, danke Bino. Das ist einleuchtend.
Dann habe ich ja sozusagen richtig geraten. Peinlich. Hätt ich ja da auch nachschlagen können.Bino hat geschrieben:"Ihre Arbeitgeber dürfen deutsche Syndikusanwälte gem. § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vor Gericht oder vor einem Schiedsgericht in ihrer Funktion als Rechtsanwalt vertreten."
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Bino
Soderle mal die Antwort vom Anwalt:
Das wäre zu knapp gewesen. Er habe den Anruf, dass der morgige Termin ausfällt um 13.30 Uhr erhalten (nach seinem Termin am gleichen Tag). Um 13.15 Uhr war er schon im Hotel.
Er hätte sich ja abhetzen müssen um rechtzeitig den Zug bekommen zu müssen, er benötige 5 Stunden nach Hause. Und nu? Chefin meint, meine Sache. Ich solle das regeln. Ist es ihm zumutbar so spät da noch nach Hause zu fahren? Oder kann er am nächsten Tag nach Hause fahren, allerdings die 7005 uns nicht in Rechnung stellen. Arg, wie kann ich ihm klar sagen, dass er dennoch nicht uns diese Position in Rechnung stellen kann, auch wenn er erst am nächsten Tag fahren konnte/wollte?
lg und danke - ich verzweifel bei dem.
Das wäre zu knapp gewesen. Er habe den Anruf, dass der morgige Termin ausfällt um 13.30 Uhr erhalten (nach seinem Termin am gleichen Tag). Um 13.15 Uhr war er schon im Hotel.
Er hätte sich ja abhetzen müssen um rechtzeitig den Zug bekommen zu müssen, er benötige 5 Stunden nach Hause. Und nu? Chefin meint, meine Sache. Ich solle das regeln. Ist es ihm zumutbar so spät da noch nach Hause zu fahren? Oder kann er am nächsten Tag nach Hause fahren, allerdings die 7005 uns nicht in Rechnung stellen. Arg, wie kann ich ihm klar sagen, dass er dennoch nicht uns diese Position in Rechnung stellen kann, auch wenn er erst am nächsten Tag fahren konnte/wollte?
lg und danke - ich verzweifel bei dem.