Hallo Ihr lieben,
ich habe folgendes Problem.
Wir (Kläger) haben Klage zurückgenommen.
Heute war in der Post ein KFB nebst KFA seitens des Beklagten 1,3 VG ohne Anrechnung.
Sollte ich gegen den KFB Erinnerung einlegen oder lieber nicht? Ich bin mir nicht sicher. Und vor allem wie soll ich den Begründen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß Micra
Erlass KFB nach Klagerücknahme ohne Anrechnung GG
- Adora Belle
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Wenn Dir selbst keine Begründung einfällt, warum willst Du dann gegen den KFB vorgehen?
- Adora Belle
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Aber doch nicht Euch gegenüber. Schon mal §15a gelesen?
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Wegen §15a Abs.2, bitte lesen! Ihr seid "Dritter" gegenüber dem Beklagten.