Erlass KFB nach Klagerücknahme ohne Anrechnung GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Micra
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#1

05.06.2012, 18:55

Hallo Ihr lieben,

ich habe folgendes Problem.
Wir (Kläger) haben Klage zurückgenommen.
Heute war in der Post ein KFB nebst KFA seitens des Beklagten 1,3 VG ohne Anrechnung.

Sollte ich gegen den KFB Erinnerung einlegen oder lieber nicht? Ich bin mir nicht sicher. Und vor allem wie soll ich den Begründen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Micra
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#2

05.06.2012, 19:01

Wenn Dir selbst keine Begründung einfällt, warum willst Du dann gegen den KFB vorgehen?
Micra
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#3

05.06.2012, 19:06

Ja ich muss zugeben, ich habe gerade ein Brett vorm Kopf. Aber gem. § 15 RVG muss man doch anrechnen.
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#4

05.06.2012, 19:17

Aber doch nicht Euch gegenüber. Schon mal §15a gelesen?
Micra
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#5

05.06.2012, 19:29

Also lieber nichts tun oder wenigstens versuchen????
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#6

05.06.2012, 19:31

Was sagt denn der 15a, wann angerechnet wird? :wink:
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gkutes

#7

05.06.2012, 19:31

nichts tun! Der Beklagte muss nicht anrechnen.
Micra
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#8

05.06.2012, 19:35

Warum muss der denn nicht anrechnen?
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#9

05.06.2012, 19:37

Wegen §15a Abs.2, bitte lesen! Ihr seid "Dritter" gegenüber dem Beklagten.
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#10

05.06.2012, 19:42

OK jetzt hab ich es glaub ich kappiert . Danke und Sorry für die blöde Frage!!!
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