ich benötige mal Eure Hilfe, stehe nämlich gerade auf dem Schlauch.
Ich bin an einer Kostenaufstellung und verzweifle an der Diff.-+Erhöhungsgebühr.
SW für die Berufung: € 121.711,35
SW für den Vergleich: € 180.000,00
Mehrwert: € 58.288,65
1,6 Verfahrensgebühr, Nr. 3200 VV RVG (aus € 121.711,35) 2.289,60 €
0,3 Erhöhungsgebühr, Nr. 1008 VV RVG (aus € 121.711,35) 429,30 €
1,1 Diff.-Verfahrensgebühr, Nr. 3201 VV RVG (aus € 58.288,65) 1.235,30 €
3.954,20 €
0,3 Erhöhungsgebühr, Nr. 1008 VV RVG aus (€ 58.288,65)
Eigentlich dürfen die beiden einzelnen Gebühren ja zusammen nicht höher sein, nun bin ich hier aber schon bei vier Gebühren! Ich denke mal, dass die zweite Erhöhung auch aus dem Mehrwert berechnet werden soll, aber dürfen dann jetzt die vier Gebühren zusammen nicht höher sein als eine 1,9??
Ich danke auch bereits jetzt
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)