Hallo, ich habe mal eine blöde Frage. Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag erstellen und auch die Reisekosten/Fahrtkosten von unserem Mandanten mit Aufnehmen, da die Gegenseite die Kosten zu tragen hat. Nach welcher Nr. im RVG werden die abgerechnet? Die KM-Pauschale bleibt auch beim Mandanten bei 0,30 EUR oder? Sowas kommt bei uns leider nur sehr selten (so einmal im Jahr) vor.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Reisekosten nach RVG
Wir machen unter dem normalen Kfa dann noch folgendes:
AUSLAGENFESTSETZUNGSANTRAG
Im Rahmen der Anordnung des persönlichen Erscheinens der hier vertretenen Partei beantragen wir in deren Namen die Festsetzung erstattungsfähiger Auslagen gegen den Verfahrensgegner für wie folgt:
Verhandlungstermin vom ??
Verdienstausfall (§ JVEG) ?? X ?? Stunden (Beruf: ??)
Fahrtkosten (§ JVEG) 2 X ?? km X 0,25 EUR ?? EUR
Post- und Telekommunikation § 26 BRAGO ?? EUR
Zwischensumme netto ?? EUR
Gesamtbetrag ?? EUR
Die entsprechenden Daten für den Verdienstausfall müsstest du aus dem Gesetz raussuchen. Aber du solltest ja nur die Fahrtkosten geltend machen, dann hat sich das ja eh erledigt.
AUSLAGENFESTSETZUNGSANTRAG
Im Rahmen der Anordnung des persönlichen Erscheinens der hier vertretenen Partei beantragen wir in deren Namen die Festsetzung erstattungsfähiger Auslagen gegen den Verfahrensgegner für wie folgt:
Verhandlungstermin vom ??
Verdienstausfall (§ JVEG) ?? X ?? Stunden (Beruf: ??)
Fahrtkosten (§ JVEG) 2 X ?? km X 0,25 EUR ?? EUR
Post- und Telekommunikation § 26 BRAGO ?? EUR
Zwischensumme netto ?? EUR
Gesamtbetrag ?? EUR
Die entsprechenden Daten für den Verdienstausfall müsstest du aus dem Gesetz raussuchen. Aber du solltest ja nur die Fahrtkosten geltend machen, dann hat sich das ja eh erledigt.