PKH-Abrechnung in Berufungssache, wohin?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suse312
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#1

10.07.2006, 11:34

Ich habe gerade irgendwie ein Blackout. die Abrechnung der PKH Gebühren in einer Berufungssache, müssen die zum erstinstanzlichen Gericht oder Berufungsgericht? irgendwie bin ich mir da unsicher (obwohl ich das bestimmt schon öfters gemacht habe)..

Danke für eure Antworten..
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#2

10.07.2006, 12:36

Wenn man schnell genug und die Akte noch nicht an das untere Gericht zurückgesandt worden ist, dann kann man die PKH-Vergütung beim Gericht II. Instanz beantragen, das dann auch die Anweisung vornimmt. Für die Festsetzung kommt dagegen nur das Gericht I. Instanz in Betracht.
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Kathy
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#3

10.07.2006, 12:54

Ach ist des schön, wenn man hier Antworten auf ungeklärte Fragen bekommt. Ich hab sie zwar nicht gestellt aber trotzdem :thx

Ach ja 13 und dein Beruf ist das ein anerkannter Ausbildungsberuf? :duckrenn
MfG Kathy

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Pepsi
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#4

10.07.2006, 18:02

*auf Kathy einklopp* der Mann ist Rechtspfleger ;-)
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#5

10.07.2006, 18:20

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