Hauptbevollmächtigter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
eve

#21

29.08.2007, 14:53

Stimmt auch wieder. Da bin ich aber froh, nicht für einen RA in Lower Saxony tätig zu sein. ;-)
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#22

29.08.2007, 15:24

Da haste Recht. Ich muss mich leider damit abfinden, bei einem Gericht in LS zu sein. Es gibt so viele Bundesländer - meins ist mit das ärmste - latürnich! :roll: :wink:
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#23

30.08.2007, 22:55

Danke für die jetzigen Beiträge.

der Festsetzer war wie folgt:

Hauptbevollmächtigter:
1,3 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3100
0,6 Terminsgeb. gem. Nr. 3104
Auslagen

Terminsanwalt
0,6 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3401
1,2 Terminsgeb. gem. Nr. 3402
Auslagen

Ich hatte im RVG-Kommentar doch noch eine Aussage gefunden, dass die Terminsgeb. beim Hauptbevollmächtigten entfällt.
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#24

02.09.2007, 22:26

Hallo,

der Kostenfestsetzer lautete:

Hauptbevollmächtigter:
1,3 Verfahrensgeb.
0,6 Terminsgeb.
Auslagen

Terminsanwalt
0,6 Verfahrensgeb.
1,2 Terminsgeb.
Auslagen

Ich habe mittlerweile mal einen Ender (RVG für Anfänger) in die Hände bekommen. Dort steht, dass nur der Hauptbevollmächtigte eine Terminsgebühr erhält, wenn er eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat, die eine Terminsgebühr auslöst. Dies war hier nicht der Fall.
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#25

02.09.2007, 22:43

Also, die Rechnung oben ist sicherlich Tinneff.
Eine 0,6 TG gibt es nicht. Auf welcher Grundlage soll diese stehen?
Der Terminsvertreter (wie der Name schon sagt) verdient die TG, der HB dagegen nicht.

Die obige Berechnung ist die alte Berechnungsweise nach der BRAGO, die beim RVG nicht gilt. Da hat also jemand altes und neues Recht vermengt.
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#26

03.09.2007, 07:39

naja oder er kennt das RVG nicht und dachte sich einfach: och da hat sich schon nichts geändert ;-) mal abgesehen davon, dass die 0,6 VG schon an sich falsch ist, wenn dann 0,65 ;-)

die TG entsteht ja auch wenn Besprechungen außerhalb des Gerichts mit dem Gegner getätigt werden, wonach sich der REchtstreit erledigt
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#27

03.09.2007, 08:27

Er würde die 0,65 Terminsgebühr auch nach dem RVG schon noch bekommen, aber nur wenn er mitgewirkt hat
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
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#28

03.09.2007, 10:00

Das sehe ich aber sehr kritisch: Wenn ein Terminsvertreter bestellt wird zur Wahrnehmung des Gerichtstermins, dann ist die Partei durch diesen ausreichend und sachgerecht vertreten. Was soll der Hauptbevollmächtigte da noch mitwirken? Mag die Gebühr theoretisch entstanden sein, notwendig erstattungsfähig ist sie auf gar keinen Fall.
Zuletzt geändert von 13 am 03.09.2007, 10:21, insgesamt 1-mal geändert.
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#29

03.09.2007, 10:13

Na gut, die Erstattungsfähigkeit ist natürlich eine andere Frage.
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#30

03.09.2007, 10:22

Wenn die Partei ein wenig plietsch ist, gibt es die Gebühr von ihr aber auch nicht... :wink:
Zuletzt geändert von 13 am 03.09.2007, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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